Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeiten in der Elternzeit

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Hallo Frau Bader, meine Situation sieht folgendermaßen aus: wir haben eine Tochter, 7 Monate und leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. Mein Partner verdient nicht schlecht und vor meiner Elternzeit war ich voll berufstätig. Im Moment bekomme ich noch Elterngeld, nach Ablauf der 12 Monate wohl außer Kindergeld nichts mehr (zumindest weiß ich von nichts). Bei meinem AG habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt, die ich auf 3 Jahre aufstocken kann. Ich werde zu meiner Arbeitsstelle nach der Elternzeit nicht mehr zurückgehen, da ich weit weggezogen bin. Eventuell kann ich irgendwann in einer Zweigstelle wieder anfangen. Nun meine Frage: Kann/Darf ich in der Elternzeit einen 400 EUR-Job oder was anderes in Teilzeit machen? Muß ich meinen AG informieren? Brauche ich eine 2. Lohnsteuerkarte? Ich würde gerne dem Familieneinkommen etwas zuschießen. Danke für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit Zustimmung des AG dürfen Sie 30 Std/ Wo. arbeiten. Wegen der Lohnsteuer bitte auf dem Forum von unserem Steuerberater fragen. Liebe Grüsse, NB


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Du darfst bis zu 30 Stunden / Woche arbeiten, sofern dein AG zustimmt.


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Bis zu 30h/Woche mit Zustimmung des AG (muss idR erteilt werden). Du kannst auf die erste Lst-Karte arbeiten, da dein AG sie nicht braucht, wenn du in der Elternzeit keine Bezüge hast (sonst Stkl 6). Bei einem 400 Eur Job brauchst du gar keine LST-Karte. Gruß, Speedy


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