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Hallo Frau Bader, ich habe eine Tochter 16 Monate. Nun möchte ich gerne wieder stundenweisen arbeiten. Wenn möglich auf 400 Euro Basis. Nun habe ich beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales nachgefregt wie viel ich verdienen darf ohne das Erziehunggeld gekürzt zu bekommen. Die Antwort war max:400 Euro.Mein chef wollte sich auch nochmal erkundingen. Nun hat mein Arbeitgeber angerufen und gesagt das ich 20 std. in der Woche arbeiten darf. Das erscheint mir etwas viel für 400 Euro im Monat. Er sagte noch das mein Einkommen nicht über 16000 und mein Mann nicht über 50000 Euro im Jahr kommen darf. Können Sie mir weiterhelfen. Denn ich dachte bei 400 euro im Monaten kommen etwa pro Woche ca. 8-10 std. zusammen. Können Sie mir sagen wo ich dies genauer lachlesen kann oder ähnliches. Vielen Dank Julia Barthel
Hallo, bis zu 30 Std u 400 € Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo....ich würde sagen, daß die Stundenzahl vom Stundenlohn abhängt.: das heißt , wenn dein AG sagt, du bekommst 400 Euro für 20 Std/Woche, dann würdest du sozusagen für 5 Euro die Stunde arbeiten (wenn du von 4 Arbeitswochen/ Monat ausgehst) LG Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo! Wenn man in Erziehungsurlaub ist, wird nur die beantragte Erziehungsurlaubszeit, also höchstens 3 Jahre, bei der Rente angerechnet, ohne dass ein Betrag von irgend jemandem gezahlt wird. Sobald man aber nach dem Erziehungsurlaub ist, wird im Falle eines Mini-Jobs kein anrechenbarer Betrag vom Arbeitgeber abgeführt. D.h. man sollte eine Zuzahlung des Mini-Jobs-Gehaltes von 7,5 % freiwillig dazuzahlen, für den Fall, dass man erwerbsunfähig werden sollte. Wenn man dies nicht tut, hat man keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu werden nämlich die letzten 36 Monate zu Grunde gelegt. Hört sich alles etwas difus an. Kuck mal unter bfa.de nach, da kann man eigentlich so alles nachlesen. Nur meine Frage habe ich nicht so recht finden können. Gruß Daniela
Mitglied inaktiv
Vielen Dank LG Julia
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