Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, es ist einfach toll wie Sie uns allen unsere Fragen beantworten. Von Ihren Beiträgen, die Sie anderen geschrieben haben, habe ich schon viel erfahren. Nun habe ich auch eine Frage Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 21 Wochenstunden, bin schwanger geworden (Kind ist noch nicht da)und wollte laut dem neuen Gesetz Erziehungsurlaub nehmen und weiter in dem Arbeitsvertrag bleiben. Nun weigert sich mein Arbeitgeber mich weiter zu beschäftigen während des EU. Darf er das überhaubt? Bei meinem Antrag auf Erziehungsurlaub beim AG mußte ich unterschreiben, dass ich die Stunden, die man wöchentlich arbeiten kann nicht woanders machen darf. Also kann ich nicht mal nebenbei Zeitungen austragen oder? Ich würde so gern weiter arbeiten und darf nicht, also bin ich gezwungen auf das Sozialamt zu gehen, da ich alleinerziehend sein werde. Muß der Arbeitgeber die Gründe angeben warum er mir das nicht gestattet?
Liebe Alina, danke für das Lob-freut mich, positiven Anklang zu finden. Also, wie Ihr Chef sich das denkt, geht es nicht. Zum einen kann er nicht pauschal die Teilzeit im EU ablehnen, es gibt da nämlich ein neues Gesetz (Teilzeitarbeitsgesetz), dazu habe ich vor einiger Zeit ganz ausführlich geschrieben. Es kommt dabei u.a.auf die Mitarbeiterzahl in Ihrem Betrieb an. Außerdem muß er sachlich begründen, warum er Ihnen dieses Recht nicht gewährt, es müssen wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen. Im übrigen kann er Ihnen auch nur dann eine Tätigkeit bei einem anderen AG verbieten, wenn er dies schriftl. begründet. Ein solches Verbot vorher und pauschal auszusprechen, halte ich für sittenwidrig. Auch hier der Rat: wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde, in den meisten Bundesländern das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB
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