Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit wg. Unterhalt nicht angegeben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit wg. Unterhalt nicht angegeben

Romys-mama

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Guten Abend, folgender Sachverhalt: Mutter alleinerziehend arbeitet in Vollzeit, es ist trotzdem finanziell ziemlich knapp... Der Vater des Kindes zahlt den Mindestsatz Unterhalt,er war ein Jahr in Elternzeit ( Kind mit neuer Frau ).Anhand dessen wurde auch im Januar der Unterhalt den er zahlen muss berechnet. Nun teilte der Sohn mit, dass sein Vater wieder arbeitet ( er erzählte dies, weil er am Papa-Wochenende nur noch von seiner Oma betreut wird ). Der Mutter wurde diese Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt. Muss er nun nicht mehr Unterhalt zahlen bzw. mitteilen das er wieder Einkommen hat? Kann die Mutter den Unterhalt neu berechnen lassen obwohl dies erst im Januar geschah? Vielen lieben Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Mutter kann immer erneut Auskunft vom Vater verlangen, wenn sich etwas wesentliches geändert hat. Liebe Grüße NB


cube

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Selbstverständlich. Es ist eigentlich sogar fraglich, ob er überhaupt 1 Jahr EZ nehmen durfte, wenn sich dadurch der Unterhalt verringert hat. Nennt sich Erwerbsobliegenheit die jeder Unterhaltspflichtige hat.


Romys-mama

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Vielen Dank für deine Antwort. Also sollte die Mutter bei dem Vater nachfragen ( es ist fraglich ob er die Wahrheit sagt, er hat in der Vergangenheit schon viel verschwiegen über sein Einkommen...) und ggf. den Unterhalt neu berechnen lassen? Viele Grüße


cube

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Auf jeden Fall! Das Jugendamt ist da sicher behilflich.


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