Mitglied inaktiv
Hallo Ich bin noch bis zum 31.05.10 im Erziehungsurlaub und musste dann wieder arbeiten (Vollzeitvertrag 40std und 28km Entfernung eine Strecke, mein Kleiner kommt erst am 01.08.10 im Kindergarten). Wir haben jetz beschlossen, dass wir noch ein Kind bekommen möchten. Meine FRagen: 1. Wenn alles klappt und ich im Juni, Juli`10 mein 2. Kind kriegen würde, wie wird das mit meiner Arbeitsstelle geklärt? Musste ja dann trotzdem noch nen Monat arbeiten gehen.Gibs da ne Regelung ob man noch so weit fahren darf beim 2 Kind.... 2. Was bekomme ich an Elterngeld? Bin ja dann schon 3 Jahre zu Haus, gibs da überhaupt was? Wenn ihr mir helfen könnt danke ich für antworten!!! MFG
Hallo, Sie müssten ganz normal wieder arbeiten gehen. EG bekommen Sie im Zweifel den Grtundbetrag u evtl. den geschwisterbonus. Rechnen Sie mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
28km sind keine Strecke.. diese "Überbrückungszeit" müsstest Du wieder arbeiten bis Du in den Mutterschutz gehen könntest. Vielleicht "geht es Dir ja nicht so gut" in der SS und Dein Arzt kann Dich für die kurze Zeit krankschreiben. Elterngeld, so weit ich weiß, bekommst Du dann nur den Sockelbetrag von 300 Euro. Ansonsten würde ich auch mit meinem AG sprechen, wenn es sich wirklich nur um ein paar Wochen "überschneidung" handeln sollte, ob man da nicht was drehen kann. Viel Glück bei dern nächsten Kugelzeit LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ich bin 40 km für eine Strecke gefahren, 40 Std die Woche inkl. Überstunden, habe 4 Kinder und habe etwas mehr als ein 400 € job verdient.. nur um überhaupt arbeiten gehen zu können nach langer Pause. Frage an dich. Willst du überhaupt wieder arbeiten? 28 km sind keine Entfernungen. Kann bei so einer Einstellung nur mit dem Kopf schütteln Fragt sich was hier Zumutbar ist...
Mitglied inaktiv
hallo!! wenn nicht drei monate arbeiten warst nach elternzeit bekommst nur 300 euro. wenn drei monate gearbeitet hast bekommst dann kannst normal elterngeld. gruss
Mitglied inaktiv
Was ne Antwort. Wir haben kein 2. Auto und müsste 4x umsteigen.Dann wohin mit meinem Kleinen, wenn er noch nicht im Kindergarten ist? Würde nur Teilzeit arbeiten können und dann noch Steuerklasse 5 find ich jetz nicht so prickelt. Ich war immer arbeiten und werde danach auch wieder arbeiten. Entschuldigung, dass ich es mir erlauben kann, noch nicht arbeiten zu gehen zu müssen. Mein Mann verdient sehr gut und er besteht darauf dass das Kind seine Mama hat. Für die restlichen Antworten vielen Dank! Da hab ich schon mal ein paar Informationen die mir geholfen haben :)
Mitglied inaktiv
oder nur zum Teil. Der Sockelbetrag von 300€ steht Dir ohne arbeiten gegangen zu sein zu. Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beläuft sich auf 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Jedoch maximal 1.800,- €, du musst aber 12 Monate vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben. Sollte dein Einkommen vor der Geburt unter 1000€/ Monat gelegen haben, gilt folgendes: Das Elterngeld kann von 67% auf 100% angehoben werden. Für je 20€, mit dem das Einkommen unter 1000€ lag, steigt das Elterngeld um 1%. Da du aber wahrscheinlich nur ein Monat arbeiten gehen wirst, bekommst du 300€. Die du aber auch über 2 Jahre splitten kannst.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit