Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meinem Antrag auf Teilzeit wurde nun stattgegeben. Leider nur für 20 Stunden(wollte 30)und in einer anderen Filiale. Im neuen Arbeitsvertrag steht nun "20 Stunden/ 5 Tage-Woche)". Heute hat mir mein neues Büro mitgeteilt, daß sie mich wohl nur an zweieinhalb Tagen in der Woche beschäftigen wollen. Das heißt an zwei Tagen voll und einer halb. Dürfen sie das, oder sind 4 Stunden an 5 Tagen pro Woche Pflicht? Ich selbst würde lieber 5 Tage gehen um mich besser um meine Kunden kümmern zu können. Außerdem geht es ja um den Urlaubsanspruch. Der liegt vertraglich bei 30 Tagen. Wird er dadurch angegriffen? Oder zählt da der Vertrag, egal wie das Büro mich einteilt? Vielen Dank für ihre Antwort.
Mitglied inaktiv
an welchen Tagen Du wieviel arbeitest, darf der AG bestimmen, steht im Gesetz. Urlaub wird auf die Anzahl der Tage runtergerechnet: bei einer 5-Tage-Woche hast Du 30 halbe Tage Urlaub, bei einer 2,5 Tage-Woche hast Du 12 ganze und 6 halbe Tage Urlaub, also 18 Tage, so daß Du rein rechnerisch immer auf 6 Wochen kommst. War das verständlich? Ulrike
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