Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein vorauss. ET ist 28.04. Mein AG möchte, dass ich ihm schon jetzt formlos anzeige (auch per E-Mail), wie ich beabsichtige EZ zu nehmen und ob ich ggf. TZ arbeiten komme während der EZ. Als Grund wurde Planungszwecke angegeben. Konkret sollich den Antrag dann kurz nach der Geburt nochmal schriftlich abgeben. Spricht etwas dagegen, diesen formlosen Antrag schon jetzt zu machen? Lt. telefonischer Aussagen der Perso wird dies nicht als endgültiger Antrag verstanden (ich kann mich also noch jederzeit umentscheiden). Ist es zulässig, dass mein AG mir während meiner BV-Zeit monatlich Überstunden abzieht? Es gibt im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung, wonach jeder MA eine bestimmte Stundenanzahl ohne Lohnausgleich einbringen muss (ausgenommen sind Langzeitkranke und MA unter Musch). AG meinte, dass mein BV weder unter Krankheit noch unter Musch fällt. Wie sehen Sie das? Vielen Dank und viele Grüße Schnecke14
Hallo, 1. Schreiben Sie drauf, dass es unverbindlich für Sie ist (Ich plane...) 2.Natürlich fällt das unter Musch! Liebe Grüsse, NB
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