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Sehr geehrte Frau Bader, momentan befinde ich mich noch im EZ mit meiner ersten Tochter, welcher Mitte Oktober 03 enden wird. Nun bin ich wieder schwanger, Mitte Februar soll unser 2.Kind geboren werden. Nach Beendigung des EZ Mitte Oktober werde ich weiterhin meinen bestehenden Minijob auf 400€ ausführen. Nun meine Frage: Wie verhält sich das mit dem Mutterschaftsgeld? Zahlen bei einem Minijob KK und AG den zuletzt gezahlten Betrag oder hat man bei einem Minijob nur den Anspruch auf das einmalige Entbindungsgeld? Wäre nett, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Vielen Dank und ein schönes Wochenende noch Romy
Hallo, das kommt darauf an. Haben Sie vor dem 1. EU voll gearbeitet und sind dann in EU, wo Sie Minijob haben? Dann bekommen Sie nur den AG-Anteil. Gruß, NB
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