Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Jahresurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch Jahresurlaub

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Ich bin seit 17.11. im Beschäftigungsverbot.(Schwer heben etc.Arbeit in Kantine) Mein Arbeitgeber hat mir jetzt für 3h eine Stelle im Büro angeboten, sitzende Tätigkeit. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich würde am 12.04.2007 in den Mutterschutz gehen, welchen Anspruch auf Jahresurlaub hab ich und kann ich ihn vor Beginn des Mutterschutzes noch nehmen? Danke im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Urlaubsanspruch bis zum Ende des Monates, in dem der Mutterschutz endet. Urlaub kann man unter Berücksichtigung der betriebl. Belange immer dann nehmen, wenn er entstanden ist. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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du hast anspruch auf urlaub bis zum ende des mutterschutzes und kannst ihn vor dem mutterschutz nehmen. lg two_kids


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