Mitglied inaktiv
Ich bin seit 17.11. im Beschäftigungsverbot.(Schwer heben etc.Arbeit in Kantine) Mein Arbeitgeber hat mir jetzt für 3h eine Stelle im Büro angeboten, sitzende Tätigkeit. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich würde am 12.04.2007 in den Mutterschutz gehen, welchen Anspruch auf Jahresurlaub hab ich und kann ich ihn vor Beginn des Mutterschutzes noch nehmen? Danke im Voraus
Hallo, Sie haben einen Urlaubsanspruch bis zum Ende des Monates, in dem der Mutterschutz endet. Urlaub kann man unter Berücksichtigung der betriebl. Belange immer dann nehmen, wenn er entstanden ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
du hast anspruch auf urlaub bis zum ende des mutterschutzes und kannst ihn vor dem mutterschutz nehmen. lg two_kids
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