melanie84
Hallo. Unsere Tochter wird im Mai 2. Seit April bekomme ich kein Elterngeld mehr. Arbeiten kann ich noch nicht da wir frühestens im August einen Kindergartenplatz bekommen. Haben wir Anspruch auf irgendwelche sozialLeistungen oder Zuschüsse? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Hallo, je nach Einkommen des KV evtl. Wohngeld o H IV Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
voraussetzung ist, daß ihr innerhalb eurer bedarfsgemeinschaft einkommensgrenzen nicht überschreitet. dann könnt ihr ggf wohngeld oder alg2 beantragen. http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php oder http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Sternenschnuppe
Wenn Du mit dem Vater zusammen wohnst, dann würde ich für diese Zeit Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Vordrucke gibt es online zum Ausdrucken und einen Onlinerechner auch.
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hallo,und zwar habe ich im mai meine tochter bekommen, ich lebe mit dem vater des kindes zusammen-nicht verheiratet!nun bekomme ich das elterngeld bis zum mai2013!da mein jetziger arbeitgeber sich nicht bereit erklärt mir arbeitszeiten zu geben wie die krippe geöffnet hat,frage ich mich was ich ab mai an geld bekommen könnte?? selbsverständlich we ...
Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...
Liebe Frau Bader, meine älteste Tochter wird bald 3. Ursprünglich hatten wir sie zu ihrem ersten Geburtstag für einen Kitaplatz angemeldet. Damals hatten wir keinen erhalten. 15 Monate später bekamen wir sehr kurzfristig einen angeboten - diesen mussten wir absagen, da derart kurzfristig keine Eingewöhnung durch uns möglich gewesen wäre. Nun ...
Hallo Gerne an alle. Vater zahlt Unterhalt, Kontakt besteht nicht. Volljähriges Kind und Mutter bekommen Bürgereld, das Jobcenter berechnet den Unterhalt jährlich neu, verweigert aber weitere Auskünfte. Hat der Vater darauf Anspruch? Gibt es dazu Paragrafen? Zeugnisse, Nebenjobs, Arbeitsbemühungen der Mutter, Ausbildung des Kindes et ...
Hallo, ich habe erfahren, dass ab Aug 2026 alle neuen Grundschüler ein Recht auf OGS Betreuung haben. Können Sie mir sagen, ob spätestens dann auch die 2. Klässler ein Recht auf die Betreuung haben? Oder kann es im schlimmsten Fall passieren, dass 2., 3. und 4. Klässler ihren Platz verlieren, damit der Rechtsanspruch der Erstklässler er ...
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten. ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
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