Hallo. Unsere Tochter wird im Mai 2. Seit April bekomme ich kein Elterngeld mehr. Arbeiten kann ich noch nicht da wir frühestens im August einen Kindergartenplatz bekommen. Haben wir Anspruch auf irgendwelche sozialLeistungen oder Zuschüsse? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
von
melanie84
am 03.04.2013, 06:53
Antwort auf:
Anspruch auf Zuschüsse
Hallo,
je nach Einkommen des KV evtl. Wohngeld o H IV
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Anspruch auf Zuschüsse
voraussetzung ist, daß ihr innerhalb eurer bedarfsgemeinschaft einkommensgrenzen nicht überschreitet.
dann könnt ihr ggf wohngeld oder alg2 beantragen.
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
oder
http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Mitglied inaktiv - 03.04.2013, 08:48
Antwort auf:
Anspruch auf Zuschüsse
Wenn Du mit dem Vater zusammen wohnst, dann würde ich für diese Zeit Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen.
Vordrucke gibt es online zum Ausdrucken und einen Onlinerechner auch.
von
Sternenschnuppe
am 03.04.2013, 09:08