Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Teilzeitarbeit?

sonne14

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Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit schriftlich angegeben. Jetzt möchte ich aber bereits früher wieder in Teilzeit einsteigen. Mein Arbeitgeber hat dies nun abgelehnt, seine Begründung: Es gebe derzeit keine Arbeit für mich und es wurde ja extra jemand als Ersatz für mich eingestellt. Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf eine Teilzeitstelle während der Elternzeit? Kann ich vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis fordern, um mich evtl. anderweitig zu bewerben? Vielen Dank im Voraus sonne14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


Pamo

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Einen Anpruch auf Teilzeit hast du nicht, wenn das nicht vorher beantragt und genehmigt wurde. Ein Zwischenzeugnis kannst du immer verlangen.


Sonni74LS

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Du kannst deinen AG um Zustimmung bitten, damit du während der EZ bei einem anderen AG in Teilzeit arbeiten kannst. Wenn er dir selbst keine Teilzeitstelle anbieten kann. Darf halt nur kein Konkurrenzunternehmen sein.


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