Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrecht auf Verlängerung Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrecht auf Verlängerung Elternzeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo vielleicht kann mir hier wer einen Rat geben. Ende september kam meine Tochter zur Welt. Ich hatte geplant dass ich nach Ablauf der Elterngeld-Frist (25.9.2008) wieder Teilzeit Arbeite und stehe da auch grad mit meinem AG in Verhandlungen wegen dem Posten. Jetzt ist es aber so, dass wohl (ist noch nicht 100% sicher) ein Geschwisterchen unterwegs ist. ET wäre ca. 28.12.08, also 3 Monate wäre ich "in der Luft" was Kohle und Job angeht. Hab ich ein Recht auf Verlängerung der Elternzeit beim AG ? Denn wenn ich nicht verlängere kriege ich a) kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und b) bin ich nicht krankenversichert. Ich könnte auch zum 26.9.08 wieder anfangen zu arbeiten, dann etwa 6 Wochen dann begänne der Mutterschutz. Super. Wie soll man das dem AG klarmachen ? Kennt wer so einen Fall? Bin grad bisserl ratlos, muss mein AG (mehr als 200 Mitarbeiter, IG Metall) mich zum 26.09.08 wieder nehmen (Voll oder Teilzeit wäre mir egal), auch wenn ich da schon hochschwanger bin??? Vielen Dank für Ihre Tips ! Gruß Doing


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie weniger als 2 J. EZ genommen haben besteht kein Anspruch auf Verlängerung - da muss der AG zustimmen. Ansonsten können Sie doch die 3 Mo. arbeiten gehen, wenn Sie mögen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Dein AG muß Dich zu den vertraglichen Bedingungen wie vor dem Kind nehmen. "Klar machen" finde ich mußt Du nix, denn immerhin ist es nicht verwerfliches ein Kind zu bekommen. Auch nicht, wenn es zeitlich so liegt wie bei Dir. Kinder bekommt man gottseidank noch nicht "auf Bestellung" auch wenn das manchereins gerne so hätte. Grundsätzlich könntest Du auch um Verlängerung der EZ bitten, dem muß er aber nicht zustimmen bei Dir. Viele Grüße und alles Gute! Désirée


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