Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrechnung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte beendet sein Arbeitsverhältnis zum Anfang des nächsten Monats. Er hat gekündigt, da er demnächst in Elternzeit geht. Nun ist es so, dass ihm eine Abfindung zusteht. Wird diese beim Arbeitslosengeld l angerechnet? Ich selber beziehe ALG ll Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Job geht er nicht in EZ. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, bleibt für eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kein Raum. Hintergrund der Regelung ist die Vermutung, dass eine Abfindung immer auch Arbeitsentgelt enthält, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist hätte der Arbeitnehmer für die Dauer dieser Frist Anspruch auf Arbeitsentgelt. Durch die gesetzliche Regelung soll verhindert werden, dass ein Arbeitsloser für einen Zeitraum, für den er eigentlich Arbeitsentgelt beanspruchen könnte, Arbeitslosengeld als Ersatz für das Arbeitsentgelt erhält und gleichzeitig eine Abfindung einstreicht, die wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstecktes Arbeitsentgelt enthält. Je nach Höhe muss er die Abfindung aber versteuern. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallöle... ich wurde betriebsbedingt gekündigt und meine Abfindung wurde nicht angerechnet... die vom Arbeitsamt haben aber gesagt, wenn ich die Kündigung "leichtfertig" hervorgerufen hätte oder selber gekündigt hätte, würde mir eine SPerre drohen und die Abfindung evtl. auf das ALG angerechnet werden.... LG Peeka


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