Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung Krankengeld - Einkünfte Arbeitslosigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrechnung Krankengeld - Einkünfte Arbeitslosigkeit

MelP78

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit 15.06.2018 im Krankengeldbezug. Seit 14.06.2018 bin ich leider arbeitslos. Leider hängt die Kündigung in der Probezeit zusammen (Burnout). Ich werde dieses Jahr 40 und vor 4 Wochen wurde erneut Endometriose entfernt. Da der Kinderwunsch sehr groß ist, wollen wir diesen jetzt umsetzen. Ich habe gelesen, dass das Krankengeld nicht mit angerechnet wird. Heißt das für mich, dass ich nur das Minimum Elterngeld erhalten werde? Ich werde noch in eine Reha müssen, d.h. ich werde bestimmt novh 6 Monate Krankengeld beziehen. Sollte ich während dieser Zeit schwanger werden, was erhalte ich dann? Krankengeld? Wenn ich arbeitsfähig wäre = Arbeitslosengeld? Nach der Geburt Arbeitslosengeld + Elterngeld? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, wie schnell Sie schwanger werden. Grds würde ich aber mit den 300 € rechnen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, das Elterngeld wird nur auf den Mindestbetrag hinauslaufen, wenn du bis dahin keine neue Arbeit gefunden hast und wieder Geld verdienst.


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