Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung des Arbeitslosengeld des Mannes

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrechnung des Arbeitslosengeld des Mannes

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Ich bin seit Juni 2002 im Erziehungsurlaub. Bis Dezember 2002 habe ich Erziehungsgeld erhalten, danach aufgrund des Verdienstes meines Mannes nicht mehr. Nun wird er evtl arbeitslos. Wird das Arbeitslosengeld als Einkommen gezählt und angerechnet oder nicht? Ich finde im Bundeserziehungsgeldgesetz leider keinen Passus zum Arbeitslosengeld des Ehemannes (ich bleibe weiterhin Erziehungsgeldberechtigte). Vielen Dank für ihre Mühe Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird aber vom Gesamteinkommen ausgegangen. Das kann Ihnen aber im Einzelfall nur die zuständige EG-Stelle sagen. Gruß, NB


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