Emma1979
Sehr geehrte Frau Bader, ich (32.SSW) war am Freitag 10.01.2014 beim Arzt, welcher mir bis zum Mutterschutz (31.01.2014) ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt hat, da schon Wehen auf dem CTG zu sehen waren. Mein Problem ist, dass ich am 10.01.2014 meinen ersten Arbeitstag nach 3 jähriger Elternzeit hatte und nun nicht weiß, wie es mit der Gehaltsfortzahlung laufen soll. Ich bin Bundesbeamtin und würde ja sogar bis 8 Wo nach der Geburt mein volles Gehalt bekommen. Meine Frage an Sie, bekomme ich es trotzdem, obwohl ich nach 3 jähriger Elternzeit nur einen Tag Dienst geleistet habe? Als Zusatz für Sie, ich hätte in den 3 Wo Vollzeit gearbeitet und wäre dann nach dem Mutterschutz wieder in die Elternzeit fürs 2. Kind gegangen. Viele Grüße Emma
Hallo, ich kenne Ihr spez. Beamtenrecht nicht, gehe aber davon aus, dass Sie das volle Gehalt bekommen - wie ein AN auch Liebe Grüße NB
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