Charlie So
Sehr geehrte Frau Bader, Zum kommenden Schuljahr ziehe ich mit meinen drei Kindern und meinem neuen Ehemann 150km entfernt vom Kindsvater in einen neuen Ort. Der Kindsvater hat mit einem anwaltlichen Schreiben dem Umzug zugestimmt. Nun stellt sich die Frage, können mein neuer Mann und ich die Kinder in der neuen Kita und den neuen Schulen ohne die Unterschrift meines Exmannes anmelden, da er es nicht für nötig hält, sich Urlaub zu nehmen und dorthin zu fahren. Reicht also die anwaltlich bestätigte Umzugszustimmung aus oder brauchen wir eine Vollmacht von ihm? Lieben Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn Sie die gemeinsame elterli. Sorge ausüben, muss er unterschreiben. Sie können es ihm doch zuschicken. Liebe Grüße NB
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Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...