Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anhand welcher Werte berechnet sich nach Jobwechsel der Betrag im B.Verbot?

Frage: Anhand welcher Werte berechnet sich nach Jobwechsel der Betrag im B.Verbot?

KatKarb

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Guten Tag Frau Bader, irgendwie muss mir ein Fehler unterlaufen sein, meine Frage ist verschwunden. Ich hab sie wohl am Ende nicht abgeschickt. Also versuch ich mich noch einmal kurz zu fassen. Jobwechsel hat stattgefunden - aus 40% nebenbei in Elternzeit in neue Vollzeitanstellung bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort wird man bei Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot geschickt. Wenn man nun beim neuen Arbeitgeber noch kein Gehalt erhalten hat weil man erst ein paar Tage gearbeitet hat - anhand von was wird der Betrag berechnet? Anhand der 40% die man die vorherigen 3 Monate (beim alten Arbeitgeber) gearbeitet hat in Elternzeit - oder anhand dem was man bekommen hätte in Vollzeit? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Herzlichen Gruß K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, anhand des Vertrages. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten hätten. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du bekommst das, was du bekommen hättest, wenn du arbeiten würdest. Die 3-Monatsregel gilt nur bei variablem Einkommen.


Felica

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Anhand des gültigen Vertrages.


KatKarb

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Ok, weil mein Mann verwirrt mich etwas. Ich dachte auch es wäre anhand des neuen Vertrages. Er versteht es anders, weil er es online gelesen haben will Und für mich würde das genau dazu führen was man ja eigentlich mit dem Beschäftigungsverbot- Geld vermeiden will. Da wir das Geld eigentlich brauchen - weswegen ich ja wieder in Vollzeit gegangen bin - wäre es für mich (falls es so ist wie mein Mann denkt) - ja quasi besser erstmal schwanger 3 Monate zu arbeiten und dann erst dem Arbeitgeber Bescheid zu geben, damit ich keine Verluste habe.. wäre aber eigentlich blöd sich in Gefahr zu bringen.. Das ist mir selbst klar


Felica

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Dann hätte dein Mann immer noch ein Denkfehler. Den die Frauen welche es betrifft, nicht dich, bekommen in einem BV nicht das was sie in den 3 Monaten vor BV verdient haben, sondern das was sie in den 3 Monaten vor Schwangerschaftsbeginn bekommen haben. Aber wie gesagt, dich betrifft das in dem Falle nicht. In dem Falle das noch keine 3 Monate zusammen sind und wo Lohn, nicht Gehalt gezahlt wird, wird das dann entsprechend so umgerechnet wie du arbeiten würdest ohne BV.


KatKarb

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Ok, Danke. Ja ich bekomm Lohn. @Felica Danke für die Aufklärung.. Ich war jetzt doppelt verwirrt weil die erste Antwort die hier kam ja hieß - "die 3 Monats-Regel gilt nur BEI variablen Einkommen - was ja Lohn ist. Ok, das stimmt natürlich dass das keinen Sinn macht mit den 3 Monaten wenn es eh Vor Beginn der Schwangerschaft wäre Herzlichen Dank


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