JBlasco
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte die 2 Monate Elternzeit beantragen (geteilt, ein Monat am Anfang und ein Monat später) und ich habe ein paar Fragen: 1) Die Elternzeit kann direkt nach der Geburt beantragt werden. Das ist klar. Aber könntet die Elternzeit zwei Wochen nach der Geburt beantragt werden?. Und ab dann ein gesamten Monat? 2) Während die Elternzeit kann man zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wie ich 2 Monate beantrage, könnte ich ein Monat (erste Monat) normaler Elternzeit beantragen und der zweite Monat Halbzeit beschäftigt sein. Oder sollte ich die zwei Monate gleich sein. Ich meine, entweder die zwei Monate ohne Arbeit oder die zwei Monate Halbzeit Beschäftigt. 3) Wenn ich ein Monat Halbzeit beschäftigt bin (zb 20 Stunden pro Woche), könnte ich für diesen Monat zwei Wochen 40 Stunden pro Woche arbeiten und dann 2 Wochen frei haben?. Am Ende mache ich 20 Stunden pro Woche durchschnittlich in ein Monat. Ist das erlaubt?. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Jorge Blasco
Hallo, 1. Nur in Lebensmonaten 2. Müssern nicht gleich sein Liebe Grüße NB
mellomania
kann dir nur die erste frage beantworten. du solltest 7 wochen vor beginn der elternzeit den antrag beim arbeitgeber für BEIDE monate gleich stellen. als vorausantrag, da du ja das geburtsdatum nicht weißt. und nein, du kannst nicht zwei wochen nach der geburt die elternzeit anmelden und ab DANN einen monat. deine Elternzeitmonate beginnen IMMEr am Datum, an dem das Kind auf der welt ist. ich würde 7 wochen vor geburt dem AG schriftlich mitteilen, dass du den 1. LEbensmonat und den 12. lebensmonat z.b. nimmst. dann bleibst du direkt am Tag der Geburt einen monat daheim und den andren Monat auch AM TAG DER GEBURT, also dem 24. des Monats z.b.
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