Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anfrage Elternzeit und Elterngeldberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anfrage Elternzeit und Elterngeldberechnung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 01.Oktober 2009 eine Tochter bekommen, habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 1 Jahr beantragt, müsste also am 01.Oktober 2010 wieder arbeiten. Mein Mann und ich möchten allerdings noch ein zweites Baby und das auch in nicht allzu großem Abstand. Wie wäre die Rechtslage für mich, wenn ich bei Arbeitsbeginn wieder schwanger wäre ? Bei meiner ersten Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot, wie würde sich dann das Eltergeld für das zweite Baby berechnen? Und wie und wann überbringt man die Nachricht am Besten seinem Chef? Vor Arbeitsbeginn? Könnte die Situation negative Konsequenzen für mich haben ( rein rechtlich ) ? Ich weiß, dass sind sehr viele Fragen auf einmal, aber ich wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, da man sich schon viele Gedanken macht und natürlich auch Absicherung haben möchte. Vielen, vielen Dank im voraus. Freundliche Grüsse sendet Ihnen, V. König


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn Sie bei Arbeitsbeginn wieder schwanger wären, müssten Sie bis zum Beginn des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen-oder mit Zustimmung vom AG die 1. EZ verlängern. 2. Das EG wird nach dem letzten normalen Lohn berechnet 3. Den Chef müssen Sie unmittelbar nach Kenntnis informieren Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke für Ihre Antwort. Allerdings ist es doch nicht vorteilhaft die EZ zu verlängern, da doch nach einem Jahr das Elterngeld wegfällt oder? Wie ist das bei Berufen mit Beschäftigungsverbot, bekommt man in diesem Fall das gleiche Gehalt wie vor der ersten Elterzeit? Vielen Dank und viele Grüsse!!!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ursprünglich habe ich 12 Monate Elternzeit gewählt. Darauffolgenden habe ich sie um 18 Monate verlängert und gehe jetzt in Teilzeit (20 std/Wo) arbeiten. Meine Frage nun: werde ich in der „Teilzeit in Elternzeit“ schwanger, wonach wird mein Elterngeld berechnet? Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Rückmeldung

Hallo Frau Bader, Unser sohn ist am 5.6.16 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, aber nur 12 Monate elterngeld. Ich muss also am 5.6.18 wieder arbeiten, habe aber gestern erfahren, dass ich ganz frisch wieder schwanger bin (7+4). Leider habe ich auch wie in der ersten SS wieder diabetes und muss insulin spritzen. Mein Frauenarzt mö ...

Hallo, ich habe eine Frage, die ich durch eigene Recherche im Internet mir nicht beantworten konnte. Ich bin dieses Jahr im März zum erstrn mal Mutter geworden. Das Elterngeld habe ich für ein Jahr beantragt. Mit dem Arbeitgeber ist abgemacht, dass ich nächstes Jahr März/April mit Teilzeit wieder einsteige. Wenn ich nun jetzt erneut schwanger werde ...

Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind am 10.02.2018 bekommen. Habe 2 Jahre Elternzeit beantragt aber das Elterngeld nur für 1 Jahr. Nun gehe ich nach einem Jahr am 11.02.2019 für 20 Std/Woche wieder arbeiten. Allerdings bin ich jetz wieder schwanger ( vorauss. Entbindungstermin 14.08.2019) Wie berechnet sich das Elterngeld für das zwei ...

Guten Tag Frau Bader, meine Frau hat vor der Geburt von Kind Nr.1 Vollzeit gearbeitet und dann Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Nach diesen 2 Jahren hat sie wieder regulär für 6 Monate, mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 40% gearbeitet (ohne Teilzeitarbeit in Elternzeit "Elterngeld+"). Nach diesen 6 Monaten nahm sie nachträglich ...

Hallo Frau Bader, Hier meine Frage: mein 1. Kind kam Ende Januar 2019 zur Welt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Davon das erste Jahr normales Elterngeld und im zweiten Jahr nichts. Jetzt haben mich die ganzen Berichte hier völlig verunsichert. Wir möchten jetzt noch ein weiteres Kind bekommen. Wie berechnet sich das Elterngeld wenn ich jet ...

Hallo, ich habe einen speziellen Fall: Im Sep 2017 bekam ich mein erstes Kind, ich habe bis Okt 2019 EZ angemeldet, Elterngeld bezog ich bis Sep 18. Da mein AG mir keine TZ Beschäftigung während der EZ anbieten konnte und auch nicht musste (unter 15 Mitarbeiter) erlaubte mir mein AG mir woanders was in TZ für die EZ zu suchen. Ab Okt 18 habe ich ...

Guten Tag, Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit mit Elterngeld und Teilzeit,bin nun aber in der 8.Woche schwanger. Diese Elternzeit endet zum 30.9.,dann würde ich wieder regulär arbeiten. Werde wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wie wird nun das Elterngeld berechnet,da ja Monate mit EG bezug ausgeklammert werden? Mit freundlichen ...

Liebe Fr. Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Für Kind 1 habe ich zunächst 12 Monate Elternzeit beantragt. Aufgrund der Covid-19- Pandemie und den mangelnden Kitaplätzen dann auf 25 Monate verlängert. Elterngeld erhielt ich dementsprechend NUR in den ersten 12 Monaten. Nun bin ich wieder Schwanger und das Kind soll genau 2 Wochen nach ...

Liebe Frau Bader, aktuell befinde ich mich in Elternzeit und arbeite 50% für meinen Arbeitgeber in Elternzeit. Elterngeld erhalte ich aktuell nicht mehr. Ein weiteres Kind ist geplant. Wird für das Elterngeld die Einnahmen vor der Elternzeit genommen oder auch der Verdienst während der Elternzeit? Besten Dank und freundliche Grüße