Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung bei Unterbrechung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung bei Unterbrechung der Elternzeit

Freiherr

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Guten Tag Frau Bader, meine Frau hat vor der Geburt von Kind Nr.1 Vollzeit gearbeitet und dann Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Nach diesen 2 Jahren hat sie wieder regulär für 6 Monate, mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 40% gearbeitet (ohne Teilzeitarbeit in Elternzeit "Elterngeld+"). Nach diesen 6 Monaten nahm sie nachträglich ihr 3. Jahr Elternzeit. Während des 3. Jahres Elternzeit, ist sie nun erneut Schwanger. Meine Frage ist nun wie das Elterngeld in diesem Fall berechnet werden kann: Ist es möglich, da sie zwischendurch nur 6 Monate gearbeitet hat, die restlichen 6 Monate der Vollzeitbeschäftigung vor Kind Nr.1 miteinbeziehen? Vielen Dank im Voraus Freiherr


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen immer die letzten 12 Mo vor der Geburt, ausgeklammert werden die MG-Monate von K2 u die EG-Monate von K1 bis zum 14 LM. Liebe Grüße NB


Lewanna

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Nein, das geht nicht. Das zweite und dritte Jahr Elternzeit ohne Einkommen geht immer mit 0€ in die Berechnung. Ausgeklammert wird nur das erste ElternzeitJahr (Maximal 14 Monate). Somit dürfen die 6 Monate mit Teilzeit-Gehalt das Elterngeld erhöhen. Je nach dem wieviel Monate da mit rein spielen. Bemessungszeitraum sind immer die 12 Monate vor Mutterschutz. LG


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