Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung nach verlängerter Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung nach verlängerter Elternzeit

Rheinfrühling

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Liebe Fr. Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Für Kind 1 habe ich zunächst 12 Monate Elternzeit beantragt. Aufgrund der Covid-19- Pandemie und den mangelnden Kitaplätzen dann auf 25 Monate verlängert. Elterngeld erhielt ich dementsprechend NUR in den ersten 12 Monaten. Nun bin ich wieder Schwanger und das Kind soll genau 2 Wochen nach dem Ende der Elternzeit (kurz nach dem 2.Geburtstag von K1) kommen. Anhand Ihrer vorherigen Antworten glaube ich verstanden zu haben, dass ich die Elternzeit mindestens bis auf 1 Tag vor Beginn des Mutterschutzes vorzeitig beenden sollte (also 6 Wochen und 1 Tag vor Geburtstermin) um auch den Arbeitgeberanteil beim Mutterschaftsgeld zu erhalten. Aber WIE berechnet sich das Elterngeld? Wird nun das verlängerte Jahr Elternzeit OHNE Elterngeldzahlung (Anspruch war auf 12 Monate verteilt) herangezogen ODER auch das Jahr VOR der Geburt des 1.Kindes wie zuvor? Ich befürchte nun nur noch den Elterngeld-Mindestsatz zu bekommen wenn das so wäre. Beste Grüsse, Rheinfrühling


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Es zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt. Monate mit MG u EG bis zum 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB


mellomania

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es gelten die 12 monate verdienst vor der geburt. wenn du im zweiten jahr nicht gearbeitet hast, also keine tz in der ez erhälst du den mindestsatz plus geschwisterbonus. beende die laufende ez auf einen tag vor beginn des neuen mutterschutzes, dann erhälst du in diesem den AG Anteil wie vorher auch.


Ani123

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EG wird von den 12 Monaten vor berechnet. Ausgeschlossen wird der Mutterschutz. Somit sind es ihrem Fall ca. 11 Monate, wo sie kein EG mehr bezogen haben, und ca. 1 Monat, von vor der Geburt des 1. Kindes, da die Zeit mit EG-Bezug ausgeklammert wird. Evtl. können sie auch bis zum 14. Monat des Kindes ausklammern lassen. Ob das geht weiß ich nicht, weil sie da kein EG mehr bekommen haben und die EZ nicht direkt für mind. 2 Jahre gemeldet worden ist. Rufen Sie am besten bei der EG-Stelle an und fragen nach. Das Geld der Monate wird summiert und daraus 67% für das EG genommen. Es kommt drauf an, wue hoch ihr Verdienst vor der Geburt des 1. Kindes war. Ich gehe von einem Gehalt von ca. 1500 € netto aus und dann gäbe es nur den Mindestsatz von 300 €. Da wäre es auch egal ob 1 oder 3 Monate von vor der Geburt des 1. Kindes zur Berechnung des EG mit einfließen. Was Ihnen bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes zusteht ist der Geschwisterbonus. Drr beträgt 10% vom EG.


Mitglied inaktiv

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Monat 13+14 können nicht ausgeklammert werden, dass die Elternzeit ursprünglich nur 12 Monate beantragt und später verlängert wurde, spielt keine Rolle!


Felica

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Ob du von Anfang an 2 Jahre EZ gemeldet hättest oder nur eines und dann verlängert hast, spielt für das neue EG keine Rolle. Insofern ist es völlig egal das du nach dem Jahr verlängert hast. Du hättest höchstens, wenn du direkt länger EZ genommen hättest, statt 12 Monate 14 Monate EG beziehen können was dann nun beim EG wichtig wäre. Aber ab dem 15ten Monat wäre das EG auch bei direkt längerem EG ohne Relevanz. Insofern, 2 Monate mit 0 € hättest du umgehen können, Rest aber nicht. Außer du hättest in der EZ in TZ gearbeitet. Sehe es doch mal positiv. Du bekommst nun etwa 10 Monate lang jeden Monat 300 € mehr, plus mindestens 75€ Geschwisterbonus welches du im letzten Jahr nicht bekommen hast. Plus mindestens 14 Wochen Mutterschaftsgeld in Höhe deines alten Vertrages. Das Kindergeld für Kind 2 nicht mitgerechnet. Und bei der kurzen Geburtenfolge wirst du wohl eher wenig neu kaufen müssen. Um mal einen anderen Blick auf die Sache zu werfen.


Rheinfrühling

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Danke für Eure Antworten.... es wird also schwierig für uns. Ich war die Hauptverdienerin (Mann hat sich kürzlich selbstständig gemacht) und wir haben im letzten Jahr von unseren Ersparnissn gelebt, da ich fest davon Ausging wieder zu arbeiten. K2 ist ein Geschenk da unsere Chancen auf ein 2. Kind bei 1% lagen Damit haben wir wirklich nicht gerechnet..... Es ist jedenfalls unfassbar, dass wir in der Coronazeit keinerlei Betreuungsanspruch hatten und nun doppelt finanziell belastet sind. Das erste Elterngeld war der Höchstsatz. Nun müssen wir überlegen wie wir das machen....freuen uns aber sehr auf K2.


Rheinfrühling

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Danke für Eure Antworten.... es wird also schwierig für uns. Ich war die Hauptverdienerin (Mann hat sich kürzlich selbstständig gemacht) und wir haben im letzten Jahr von unseren Ersparnissn gelebt, da ich fest davon Ausging wieder zu arbeiten. K2 ist ein Geschenk da unsere Chancen auf ein 2. Kind bei 1% lagen Damit haben wir wirklich nicht gerechnet..... Es ist jedenfalls unfassbar, dass wir in der Coronazeit keinerlei Betreuungsanspruch hatten und nun doppelt finanziell belastet sind. Das erste Elterngeld war der Höchstsatz. Nun müssen wir überlegen wie wir das machen....freuen uns aber sehr auf K2.


Rheinfrühling

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Danke für Eure Antworten.... es wird also schwierig für uns. Ich war die Hauptverdienerin (Mann hat sich kürzlich selbstständig gemacht) und wir haben im letzten Jahr von unseren Ersparnissn gelebt, da ich fest davon Ausging wieder zu arbeiten. K2 ist ein Geschenk da unsere Chancen auf ein 2. Kind bei 1% lagen Damit haben wir wirklich nicht gerechnet..... Es ist jedenfalls unfassbar, dass wir in der Coronazeit keinerlei Betreuungsanspruch hatten und nun doppelt finanziell belastet sind. Das erste Elterngeld war der Höchstsatz. Nun müssen wir überlegen wie wir das machen....freuen uns aber sehr auf K2.


Sternenschnuppe

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Hallo Ich würde versuchen es irgendwie möglich zu machen bis zum Mutterschutz zu arbeiten. Massiv Druck um einen Betreuungsplatz zu bekommen, das Kind hat einen Anspruch. Wirtschaftliche Not ist ein Grund die Elternzeit zu beenden. Mann, Omas etc. in die Betreuung einbinden. Wenn Du den Höchstsatz bekommen hast, dann bringt dir jeder Monat Gehalt vermutlich einige Euro Elterngeld mehr pro Monat. Vielleicht sind auch noch einige Urlaubstage da um hier und da auszugleichen. 4 Tage Woche oder weniger Stunden pro Tag, oder oder oder. Wenn ein guter Kontakt zum Arbeitgeber da ist, dann bespreche Dich da. Vielleicht geht ja auch einiges über Homeoffice? Viel Glück und herzlichen Glückwunsch zum Wunder :-)


Mitglied inaktiv

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Warum versuchst du nicht Teilzeit IN Arbeitszeit zu arbeiten. Das erhöht auch das neue Elterngeld.


Dojii

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Die oben stehenden Aussagen sind zwar grundsätzlich alle richtig, aber aufgrund der Corona-Sonderregeln im Elterngeldgesetz nicht (mehr) aktuell: Gem. § 2b Abs. 1 Satz 4 BEEG kannst du auch Monate ausklammern lassen, in denen du aufgrund der Pandemie weniger/nichts verdient hast. Das ist jetzt nicht mehr nur an den Elterngeldbezug gekoppelt. Das Ganze ist immer eine Einzelfallentscheidung und muss von dir klar dargelegt werden, wieso du davon betroffen bist. Sprich du musst klar machen, wieso du die geplante Tätigkeit nicht aufnehmen konntest. Wenn du bspw. nachweisen kannst, dass du keinen Kitaplatz bekommen hast (Schriftverkehr mit der Kommune?) sehe ich da gute Chancen. Die Richtlinien zum BEEG besagen eindeutig, dass die Nichtaufnahme einer Tätigkeit aufgrund mangelnder Kinderbetreuung während der Pandemie ein Grund ist, wieso man Monate ausklammern darf. Falls die Elterngeldstelle sich querstellt, verweise auf die Richtlinien unter Punkt 2b 1.4. Hier heißt es: "Zu den Einkommensminderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie zählen auch mittelbare Änderungen der Einkommenssituation, wie zum Beispiel Arbeitszeitreduzierung, Unterbrechung oder Nichtwiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung (...)" https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156526/315a038f694ba3d77c569a3ae2d80b66/richtlinien-zum-beeg-data.pdf


Rheinfrühling

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Vielen lieben Dank für all die Antworten! Vor allem an Dojii für den Hinweis zur Möglichkeit auf Antrag Kalendermonate aufgrund der Pandemie auszuklammern! Das hilft mir sehr weiter! Ich werde hier reinschreiben, ob dass dann auch wirklich mit er Anerkennung geklappt hat.


Rheinfrühling

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UPDATE: Sachstand Antrag auf Ausklammerung von Kalendermonaten bei der Elterngeldberechnung gemäß § 2b Abs. 1 Satz 4 BEEG Liebe Community, zwischenzeitlich habe ich mit der Elterngeldstelle gesprochen. Sie baten um Einreichung einer Sachverhaltsdarsstellung um die Angelegenheit von der übergeordneten Behörde prüfen zu lassen. Was ich hier zunächst der Einfachheit halber nicht erwänt hatte: ich habe bereits 2! Kinder ( Grundschulkind + Kitakind ohne Kitaplatz )und bin schwanger mit Kind 3. Meine Elternzeit habe ich aufgrund der Betreuung BEIDER Kinder verlängert. Das Schulkind wurde im Sommer 2020 eingeschult nachdem es monatelang ( auch nach der Entbindung/ im Wochenbett) nicht in die Kita durfte ( wir haben keine systemrelevanten Berufe). Bis zum Frühjahr 2021 war es durchgehend im homeschooling: Herunterladen von Dokumenten, Buchstaben lernen, Videokonferenzen ermöglichen und jederzeit bei Störungen wieder starten etc musste jeweils von mir übernommen werden ( mein sächjähriges Kind konnte weder lesen noch am Computer arbeiten). Die Spielplätze waren zu, Großeltern durften nicht besucht werden (Risikopatienten/ Krebs) etc. Auch danach brauchten beide Kinder Betreuung. Dies habe ich mit allen Details ausführlicher als hier dargelegt und zusätzlich eidesstattlich versichert, dass ich meine Elternzeit NUR aufgrund der Pandemie zum Zweck der Betreuung meiner Kinder verlängert habe. Beim großen hatte ich 1 Jahr Elternzeit, beim 2. zunächst auch und beim dritten plane ich das ebenfalls. Leider habe ich nun folgende Ablehnung erhalten: #### Antwort der Aufsichtsbehörde der Elterngeldstelle: "Die Vorschrift des § 2b Abs. 1 Satz 3 BEEG enthält eine zeitliche Befristung. Eine Änderung der Befristung ist meines Wissens nicht erfolgt und wohl auch nicht geplant. Ungeachtet dessen kann ich keine Anhaltspunkte für eine coronabedingt Einkommensminderung erkennen. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums, begründet die Absage des beantragten Platzes m. E. nicht das Vorliegen eines Ausklammerungstatbestandes." #### Ich würde gerne zumindest die Monate bis 31.12.2021 ausklammern lassen. Was kann ich nun tun? Ich habe keinen offiziellen Bescheid mit Widerspruchsfrist erhalten.... kann ich trotzdem um erneute Prüfung bitten? An wen kann ich mich wenden? An den Bürgermeister? Die Familienministerin? An die Öffentlichkeit? Habt ihr Tipps? Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar! Liebe Grüße und Danke! Rheinfrühling P.S. Ich konnte nicht wieder in Teilzeit arbeiten, da ich noch immer keinen Betreuungsplatz habe. Ablehnungsbescheid angeforderd/ Wiederspruchs eingelegt7 Antwortfrist der AStadt läuft bis Februar 2022, in Mutterschutz würde ich Ende April gehen Elternzeit läuft aktuell noch bis Ende Mai. Außerdem wurde meine Elternzeitvertreung verlängert.... ich wollte nicht ständig wegen der Betreuung der Kinder ausfallen und habe für meinen Arbeitgeber und meine direkten Kolleg*innen eine zuverlässige Regelung treffen wollen.


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