Juli Fiorucci
Wie ist der Sachverhalt, wenn der AG erst am ersten Tag nach der Elternzeit kündigen darf und ich ihm aber am letzten Tag meiner Elternzeit ein Bestätigung vom Frauenarzt über eine erneute Schwangerschaft vorlegen kann? Da ich in einem Betrieb arbeite in dem ausschließlich Wickelkinder sind, ich bin Erzieherin in der Position der stellv Leitung, sagte mir mein Frauenarzt würde ich mit Sicherheit die ersten drei Monate "rausgenommen" werden. Das heißt, der AG erwartet mich zurück in 40 Std, ich lege ihm eine Bestätigung über meine erneute SS vor. Was passiert dann mit meiner Stelle?
Hallo, der Arbeitgeber kann dann nicht mehr kündigen. Gleichwohl verstehe ich nicht, wieso Ihr Frauenarzt der Ansicht ist, Sie würden dann herausgenommen werden. Fehlt der Titer? Der Arbeitgeber kann Sie dann immer noch umsetzen. Im übrigen ist doch Ihre Elternzeit schon vorbei und es muss doch dann schon ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen sein. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dann hast Du Kündigungsschutz und sie muss freigehalten werden. Wie war es denn beim ersten Kind ? Genau so wird es dann erneut laufen. Hatte das gleiche Timing. Einen Tag vor Arbeitsantritt schlug das Herz und ich bekam ein BV.
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