Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erneute ss in der elternzeit, muss ich alternative stelle annehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erneute ss in der elternzeit, muss ich alternative stelle annehmen?

woh

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Hallo Infos zu meiner Situation : Bin bis 2.6 in elternzeit und erneut schwanger. In der letzten ss habe ich sofortiges bv bekommen da in der Zahnarztpraxis keine alternative stelle frei war. Jetzt ist es so das ich meinem Chef bevor ich von der neuen ss wusste mitgeteilt habe das sich 20 std aufgrund von der Anfahrt usw nicht lohnen. Da ich ja jetzt wieder schwanger bin dachte ich ich könnte wieder ein bv abgeben und mein früheres vollzeitgehalt bekommen. Falls er mir für die 20 std eine alternative stelle anbieten kann, muss ich die annehmen? Weil lohnen würde es sich natürlich immer noch nicht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die 20 Std noch nicht vereinbart sind, greift die VZ-Stelle. Da kann der AG Sie versetzen. Für mich klingt es so, als ob Sie wegen Kind 1 gar nicht VZ arbeiten können - dies aber wegen dem erhofften BV nicht für relevant halten. Ich halte das für rechtlich fragwürdig - und würde, wenn ich der AG wäre, auf jeden Fall eine Alternativstelle schaffen um das zu klären Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Natürlich musst Du die annehmen. Was ist denn jetzt genau ausgemacht für nach der Elternzeit? Wie lange warst Du in Elternzeit? Wie würdest Du denn arbeiten wenn Du nun nicht schwanger wärest? Das müsst doch schon alles geklärt sein.


Mitglied inaktiv

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Hallo, wurde bereits eine Änderung der Arbeitszeiten vereinbart? Wenn ja, dann gelten die neuen Zeiten. Sofern es keine Vereinbarung diesbezüglich gibt, sondern nur Vorgespräche, gilt die Vollzeitbeschäftigung. Eine Änderung des Arbeitsvertrages müßte eigentlich schriftlich erfolgen. Eine alternative Stelle - sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit (z.B. beim Zahnarzt ausschließlich am Empfang ohne Behandlungskontakt) müßte angenommen werden. Dann besteht ja keine Gefahr durch die Arbeit für das Kind.


Mitglied inaktiv

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Sie erhalten für die Anstellung bei dem Zahnarzt ein Gehalt und sind selbstverständlich verpflichtet eine Ersatztätigkeit anzunehmen. Auch ist ihr Arbeitgeber verpflichtet, wenn irgend möglich, Ihnen eine Ersatztätigkeit anzubieten. Fie Dauer der täglichen Beschäftigung spielt bei dieser Frage keine Rolle, denn die Anfahrt zur Arbeit liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung. Wenn der Arbeitsplatz für eine Teilzeitbeschäftigung Ihrer Meinung nach zu weit vom Wohnort entfernt liegt, haben Sie die Wahl, an den Arbeitsort umzuziehen oder auch das Arbeitsverhältnis aufzulösen.


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