Mona90
Hallo ein guter Freund hat sich von seiner frau getrennt diese möchte aber nich aus seinem mietshaus ausziehen... er möchte die kinder bei sich behalten da er besser zurecht kommt mit ihnen die kinder sind 5&6 Jahre.... er hat wohl gehört das wenn er auszieht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das alleinige Sorgerecht beantragt das er aufgrund des auszuges vor Gericht schlechtere Chancen hätte seine Kinder bei sich zu behalten weil er sie zurück ließ... stimmt das?
Hallo, das kann man so nicht beantworten. Wesentlich ist, bei wem die Kinder den Lebensmittelpunkt haben Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Das stimmt. Was heißt besser zurechtkommt ? Wer ist Hauptbezugsperson der Kinder ? Wie ist die Betreuung gesichert ? Wer hat sich bisher um die Belange der Kinder gekümmert ? Alleinige Sorgerecht kann er vergessen, er muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Und nicht ausziehen bis das durch ist. Weder mit noch ohne Kinder. Und einem Auszug der Kinder widersprechen.
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