Diamond90
Sehr geehrte Frau Nicole Bader, Ich befinde mich derzeit in einer schulischen Ausbildung und bin in der 20 ssw. Um dieses Ausbildungsjahr noch beenden zu können,muss ein 10 wöchiges Praktikum absolviert werden. Dies fiel mir richtig schwer,da niemand eine schwangere nehmen wollte. Nun hat mir die Schule geholfen.Dies findet in einem Internat für Berufsschüler statt. Im mutterschutzgesetz steht,dass man nicht länger als 20.00 beschäftigt werden soll. Soweit ich überall gelesen habe zählt das für Praktikanten nicht.Ist das wirklich so bzw warum zählt das bei einem Praktikum nicht?Vermutlich muss ich auch mal Nachtschicht gehen. Will halt auch nicht gleich am ersten Tag das so dort ansprechen. liebe grüße
Hallo, 1. Ich heiße nicht Nicole 2. Nein, Sie fallen nicht drunter, weil es nicht für Arbeitnehmerinnen gilt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das Mutterschutzgesetz gilt für werdende Mütter im abhängigen Beschäfitungsverhältnis. Nicht jedoch für Schülerinnen, Studentinnen und schulische Praktikantinnen. Das ist deswegen, weil sie kein Geld für ihre Tätigkeit bekommen und keine Kündigung zu befürchten haben. Wenn du also eine schulische Ausbildung machst und ein Praktikum, für das du kein Geld bekommst, dann greift das Mutterschutzgesetz nicht. Trotzdem kannst du, wenn du mit den Praktikumsbedingungen Probleme hast, von deinem Frauenarzt ein Attest, eine Empfehlung bringen, dass du keine Nachtschichten machen solltest. Weiß der Ausbilder/Schulleiter etc von deiner Schwangerschaft? Das solltest du schon bekannt geben. Gemäß seiner Fürsorgepflicht sollte er dennoch Rücksicht auf deinen Zustand nehmen und Gefährdungen vermeiden. Indirekt ist das MuSchG also trotzdem auf dich anzuwenden.
Diamond90
Danke schonmal für die antwort. Ja die schule und Lehrer wissen Bescheid. Es blieb nur noch dieses praktikum sonst hätte ich das 2.Ausbildungsjahr wiederholen müssen.Das wollte ich vermeiden.andere Arbeitszeiten wären mir lieber gewesen.Naja kann man ja anscheinend nicht ändern.
Mitglied inaktiv
Wenn dein Frauenarzt der Meinung ist, dass dir die Nachtschichten schaden könnten, dann läßt sich daran was ändern. Aber dazu solltest du eine Stellungnahme des Frauenarztes bringen. Auch wenn du nicht direkt unter das MuSchG fällst.
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