Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Als Praktikant kein Mutterschutz?

Frage: Als Praktikant kein Mutterschutz?

Diamond90

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Nicole Bader, Ich befinde mich derzeit in einer schulischen Ausbildung und bin in der 20 ssw. Um dieses Ausbildungsjahr noch beenden zu können,muss ein 10 wöchiges Praktikum absolviert werden. Dies fiel mir richtig schwer,da niemand eine schwangere nehmen wollte. Nun hat mir die Schule geholfen.Dies findet in einem Internat für Berufsschüler statt. Im mutterschutzgesetz steht,dass man nicht länger als 20.00 beschäftigt werden soll. Soweit ich überall gelesen habe zählt das für Praktikanten nicht.Ist das wirklich so bzw warum zählt das bei einem Praktikum nicht?Vermutlich muss ich auch mal Nachtschicht gehen. Will halt auch nicht gleich am ersten Tag das so dort ansprechen. liebe grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ich heiße nicht Nicole 2. Nein, Sie fallen nicht drunter, weil es nicht für Arbeitnehmerinnen gilt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Mutterschutzgesetz gilt für werdende Mütter im abhängigen Beschäfitungsverhältnis. Nicht jedoch für Schülerinnen, Studentinnen und schulische Praktikantinnen. Das ist deswegen, weil sie kein Geld für ihre Tätigkeit bekommen und keine Kündigung zu befürchten haben. Wenn du also eine schulische Ausbildung machst und ein Praktikum, für das du kein Geld bekommst, dann greift das Mutterschutzgesetz nicht. Trotzdem kannst du, wenn du mit den Praktikumsbedingungen Probleme hast, von deinem Frauenarzt ein Attest, eine Empfehlung bringen, dass du keine Nachtschichten machen solltest. Weiß der Ausbilder/Schulleiter etc von deiner Schwangerschaft? Das solltest du schon bekannt geben. Gemäß seiner Fürsorgepflicht sollte er dennoch Rücksicht auf deinen Zustand nehmen und Gefährdungen vermeiden. Indirekt ist das MuSchG also trotzdem auf dich anzuwenden.


Diamond90

Beitrag melden

Danke schonmal für die antwort. Ja die schule und Lehrer wissen Bescheid. Es blieb nur noch dieses praktikum sonst hätte ich das 2.Ausbildungsjahr wiederholen müssen.Das wollte ich vermeiden.andere Arbeitszeiten wären mir lieber gewesen.Naja kann man ja anscheinend nicht ändern.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn dein Frauenarzt der Meinung ist, dass dir die Nachtschichten schaden könnten, dann läßt sich daran was ändern. Aber dazu solltest du eine Stellungnahme des Frauenarztes bringen. Auch wenn du nicht direkt unter das MuSchG fällst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...