Mamma-83
Hallo Frau Bader, und zwar habe ich einen 9 Monate alten Sohn und teile mir das Sorgerecht mit dem kindesvater. Nun ist es so das der Vater keinerlei Interesse an unseren Sohn hat und das schon seit der Geburt. Bevor ich zu meiner eigentlichen Frage komme muss ich etwas ausholen. Mein Ex hat mit seiner Ex Frau zwei Kinder um die er sich nicht gekümmert hat seit deren Trennung dann zog er zu mir(eine andere stadt) dann kam direkt ein Brief von der ausländerbehörde das sein Aufenthalt dafür besteht sich um die Kinder zu kümmern und da er es nicht tut wurde dieser ihn entzogen. Da er aber gearbeitet hat und wir Familienplanung hatten und heiraten wollten bekam er sein Aufenthalt bezüglich der Arbeit.. diese kündigte er und wir standen ohne ein Cent da da das Jobcenter nicht zahlte wegen dem Aufenthalt. Ich wurde kurz vorher schwanger ...und wir nahmen uns ein Anwalt der meinte wir müssen sofort eine vaterschaftsanerkennung und geteilte Sorgerecht machen. Dies taten wir beim Jugendamt und war alles gut... allerdings merkte ich das mein Ex plötzlich komisch wurde zu mir aggressiv und halt ganz anders. Gut..Die ausländerbehörde akzeptierte diese Dokumente nicht da mein Kind noch nicht geboren wurde.. als dann mein Sohn auf die Welt kam gab er die Geburtsurkunde ab ..(es lief alles über ein Anwalt ..)es wurde alles geklärt und als er wusste er kriegt sein Aufenthalt, Zack ist er ausgezogen und hat seitdem kaum bis garkein Kontakt zu den kleinen.. wenn er mal kam dann ist er nicht gut mit den kleinen umgegangen ..seit 2 Monaten sieht er ihn garnicht obwohl ich alles versuche das er ihn sieht .. er macht allerdings Spielchen .. zb kam er einmal dann 3 Wochen nicht mit den blödesten ausreden dann kam er 4 Wochen nicht und sagt plötzlich er kommt mit irgendwelche fremden Autos aber mein anderes Kind soll mein Sohn runter bringen er fährt spazieren .. das habe ich verweigert da er 4 Wochen nicht da war und ich garnicht wusste wie mein Sohn reagiert da erwarte ich das er erstmal hoch kommt und man schaut ob der kleine weint oder ihn überhaupt erkennt ..dazu er auch meinte er geht spazieren aber wie ohne Kinderwagen? Entweder im Auto spazieren oder zu fremden Leuten mit denen mein Ex zu tun hat .. das wollte ich nicht auch weil diese Leute vorbestraft sind und Drogen nehmen ...wir hatten auch schon zu Anfang der Trennung ein Gespräch mit dem Jugendamt wo er meinte er möchte den kleinen unbedingt jeden Sonntag für 4 std bei mir zu Hause sehen aber er kommt einfach nicht und stellt mich natürlich dann als doofe hin wenn ich mich aufrege.dann wenn Streit zwischen uns kommt sagt er kann ich den kleinen sehen wenn ich ja sage kommt er plötzlich mit ne Ausrede wenn ich nein sage weil er sich regelmäßig kümmern soll dann sagt er sofort ja ok kein Problem..aber wiederum stellt er mich dann so dahin das er kommen würde wenn ich nicht zicken würde .. so nun zu meiner Frage da er sich in den 9 Monaten so gut wie garnicht sehen lassen hat und seit 2 Monaten garnicht mehr .. und auch keine Frage nach den kleinen oder sonstiges .. gibt es eine Möglichkeit das alleinige Sorgerecht zu beantragen .. er will es nur wegen seinem Aufenthalt aber kümmert sich nicht .. er ist in der gleichen Stadt wie ich gemeldet aber hält sich nur in eine anderen Stadt auf (zieht bewusst nicht um wegen sein Aufenthalt) Mir gehts eigentlich darum das er den kleinen nur benutzt um ein Aufenthalt zu haben und ich es nicht einsehe
Hallo, bitte die Hinweise lesen und kürzer und allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Naja, wie er tickt wusstest Du ja schon bevor Du bewusst ein Kind mit ihm gezeugt hast, damit er in Deutschland bleiben kann. Und nur dafür hat er Dich benutzt. Ein Antrag aufs alleinige Sorgerecht wird vermutlich sinnlos sein, da er das Kindeswohl ja nicht gefährdet. An Deiner Stelle würde ich mich mal mit der Ex in Verbindung setzen wie sie es gelöst hat und damit die Halbgeschwister eine Chance auf eine Bindung zueinander haben. Hör auf ihm hinterherzulaufen, dieses Kind ist für ihn nur das Ticket für den Aufenthalt, so wie die ersten beiden wohl auch. Jede der wenigen Unterschriften die Du von ihm brauchst kannst Du auch gerichtlich ersetzen lassen wenn er sich nicht rührt.
Mamma-83
Ne so wusste ich es nicht vorher ist bisschen viel so genau zu schreiben aber er war mit der Ex Frau wegen Familie zusammen weil sie damals schwanger wurde .. also das ist ein wenig eine andere Geschichte ...dadurch das wir ne ganz andere Beziehung hatten und geplant Eltern werden wollten hätte ich es nicht gedacht das er echt so spielt. Die Ex hat mit dem Jugendamt gesprochen die haben mit ihm gesprochen wo er meinte er will mit den Kindern nix zu tun haben, darauf meinte das Jugendamt er könnte dann das Sorgerecht abgeben er meinte sofort klar wo muss ich hin.. daraufhin hat die Ex Frau es beantragt bei Gericht mit Anraten von Jugendamt und er hat zugestimmt.. das Problem ist bei mir will er es unbedingt behalten .. beim Jugendamt wurde mir gesagt ich muss ihn über alles informieren jeden Arztbesuch einfach alles .. was ich ja alles tue aber es ist hart für mich zu sehen das dann kommt ja ok danke... ich habe mehrfach versucht zu reden ob er vllt weniger besuchstage möchte oder ob ich ihn nicht mehr informieren brauche weil es ihn ja eh nicht kümmert .. dann kommt klar will ich alles wissen ist mein Sohn ... ich weiß er macht alles extra und er weiß das mich das alles verletzt weil ich sowas nicht verstehe ... das schlimme ist für mich das bei uns das Jugendamt meinte wäre zwar blöd fürs Kind aber wenn er nur alle paar Wochen mal kommt und dann wieder nicht dann können sie ihn es aber ermöglichen .. da frage ich mich echt hat ein Vater nur noch rechte ?! Keine Pflichten?! Er spielt und kann es.. mal daran denken das es wichtig ist Regelmäßigkeit rein zu bringen oder sonstiges ... ist irgendwie total egal ...
Sternenschnuppe
Du musst ihn über gar nix alltägliches informieren! Kindergarten und Schulanmeldung Kontoeröffnung fürs Kind Umzug des Kindes Geplante ! Operationen Das war es, alles andere ist Alltag und da hat er gar nichts zu entscheiden und Du keinerlei Informationspflicht. Sollte er von sich aus nachfragen kannst Du es erzählen. Wegen dem Umgang soll er sich um einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt bemühen um eine verlässliche und verbindliche Regelung im Interesse des Kindes zu zu finden. Alternativ kann er ja klagen. Das Jugendamt kann nur beraten, entscheiden darf nur ein Richter ! Lass Dich da nicht verrückt machen.
Mamma-83
So wurde es mir vom Jugendamt gesagt das ich verpflichtet dazu bin ihn jeden Arzt Termin mitzuteilen. Da er sich ja nicht kümmert werde ich jetzt auch nichts mehr machen ... und abwarten ob er zum Anwalt geht .. nur wenn er jetzt in 5 Wochen zb schreibt er will den kleinen sehen .. kann ich dann auch sagen er soll den umgang über das Jugendamt klären oder zum Anwalt gehen ?? Oder verweigere ich damit den Umgang ? Ich hab Angst das der mir das dann ankreidet!! obwohl ich garnicht glaube das er irgendwo hingehen wird ..
Sternenschnuppe
Du bist definitiv nicht dazu verpflichtet ihn über einen Arztbesuch zu informieren. Das ist schlicht eine falsche Beratung. Ja, ich würde es so machen, und das darfst Du auch. „ Toll dass Du Dein Kind sehen möchtest, bitte mache einen Termin beim Jugendamt, damit wir zusammen eine verbindliche Umgangsregelung treffen. Den Termin schreibe mir bitte zeitig, damit ich es einrichten kann“ Entweder macht er es dann oder nicht.
Mamma-83
dann bin ich beruhigt... ich werde es jetzt so machen.. Danke für deine Hilfe :-)
Pamo
Sein Aufenthaltstitel ist daran geknüpft, dass er der Vater eines deutschen Kindes ist, für das er sorgeberechtigt ist und für das er sich zum Umgang verpflichtet hat zur die Zahlung von Kindsunterhalt. So wie du schreibst, benutzt er seine Kinder ausschließlich für seinen Aufenthaltsstatus. Falls er seiner Umgangsverpflichtung nicht nachkommt, kannst du der Ausländerbehörde dies schriftlich berichten und dokumentieren, wann er Umgang pflegte und wann nicht. Er wird seinen Aufenthaltstitel verlieren und muss Deutschland verlassen oder er reißt sich zusammen und kümmert sich. (Natürlich kann er dir da mit der Zeugung eines weiteren deutschen Kindes zuvor kommen)
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