Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinerziehend - was, wenn mir was passiert?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinerziehend - was, wenn mir was passiert?

LinaPro

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Liebe Frau Bader, ich bin von Anfang an alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht. Nun kam die Frage auf, was denn mit meinem Kind passieren würde, wenn mir etwas geschieht und ich langfristig nichtmehr für es sorgen kann (geistige Behinderung, Tod etc.). Der Kontakt zu den Großeltern ist sehr, sehr eng - zum Vater besteht zwar Kontakt, von einer engen Bindung ist jedoch nicht zu sprechen. Ich denke jedoch, dass er unser Kind zu sich holen wollen würde... Gibt es eine Art Formular, so etwas wie ein Testamet, in dem ich festhalten könnte, wo mein Kind in einem solchen Fall leben soll und das dann auch rechtlich gilt? Vielen Dank für Ihre Antwort, LinaPro


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Kinder sind nicht vererbbar, der Vater ist der nächste Angehörige und somit wird das Kind bei ihm sein. Es sei denn er will das nicht, oder es sprechen nachweisbare Gründe dafür dass das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn Du Angst hast was ist wenn, wenn Dir was passiert, dann schaue das die Bindung enger wird. Woran scheitert es denn bisher?


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