Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

alleinerziehend - überstunden

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: alleinerziehend - überstunden

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Hallo, ist, ich habe einen 29 Std. Arbeitsvertrage, indem eigentlich geregelt ist, dass ich als Teilzeitskraft keine Mehrarbeit leisten muss. Natürlich habe ich vor der Geburt meines Kindes Mehrarbeit geleistet. Wenn ich wieder arbeite werde ich alleinerziehend sein, mein Kind bei der Tagesmutter - kann der Arbeitgeber da Mehrarbeit erwarten? Hatte es schon, dass meine direkte Vorgesetzte von mir erwartete, dass ich am selben Tag noch einen Termin mit einem Klienten annehme oder Berichte schreibe. Bin mit dem Kind dann ja nicht mehr soo flexibel. Habe ich da ein Recht die plötzliche Mehrarbeit abzulehnen udn diese geplanter nachzuholen? Danke für die Bearbeitung meiner Anfrage...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mehrarbeit muss sowieso nur in Ausnahme - + Notfällen geleistet werden. Da muss der AG Rücksicht auf die Kinderpflege nehmen Liebe Grüsse, NB


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