spitzi
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu befristeten Arbeitsverträgen in der Schwangerschaft und Arbeitslosengeld I. Bekomme ich im Anschluss an den Elterngeldbezug Arbeitslosengeld I, wenn mein befristeter Arbeitsvertrag erst nach der Geburt meines Kindes ausläuft und nicht verlängert wir?(vorausgesetzt natürlich, ich habe mindestens 1 Jahr vorher gearbeitet). Welche Regelungen gibt es diesbezüglich bei ALGI? Sollte er vor der Geburt oder dem Mutterschutz auslaufen, steht es mir doch in jedem Fall nach dem Elterngeldbezug zu, oder? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Anna
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ja. Wenn Sie zB halbe Tage zur Verfügung stehen, dann 50% Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Sofern man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die Betreuung des Kindes nachweisen kann, bekommt man ALG1 prozentual zu dem was man an Arbeitszeit geben kann.
spitzi
was prozentual zu dem was man an arbeitszeit geben kann? ich dachte immer, dass einem alg I zusteht, wenn man ein jahr gearbeitet hat und zwar 65% der vorherigen einkommens. klar, nur wenn man dem markt auch zur verfügung steht.ich habe ja vorher auch nur 20 stunden gearbeitet, weil ich schon kinder habe.und die betreuung muss man nachweisen können?
Sternenschnuppe
Wenn Du dann wieder 20 Stunden anbieten kannst dann sind das für Dich 100% Hat jemand bei Vollzeit einen Anspruch auf 1000€ würde er, wenn er nur noch 20 Stunden arbeiten will nicht die vollen 1000€ bekommen. Sondern etwas die Hälfte. Macht ja auch Sinn. Nachweisen in Form von einer Bestätigung der Einrichtung, Tagesmutter oder wer das Kind eben betreut. Wollen nicht alle Ämter aber viele. Scheint von Region zu Region anders zu sein.
spitzi
ok, danke. weißt du denn auch, ob und wann ich mich dann arbeitslos melden muss? wie üblich 3 monate vor vertragsende, obwohl ich erstaml ein jahr in elternzeit gehe?
Sternenschnuppe
Spontan würde ich sagen 3 Monate bevor Du es beziehen willst. Aber da es wirklich überall anders gehandhabt wird, rufe da am besten an und frage genau nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Aber laut Deinem Startposting bist Du noch gar nicht schwanger ? Sonst wüsstest Du ja wann der Vertrag endet ? Ob in Mutterschutz oder danach ? Dann würde ich eine Verlängerung erst abwarten und Entristung und dann losegen mit dem Kinder bekommen. Alternativ kann man sich auch in der Elterntzeit schon um einen neuen Job kümmern, dann braucht man den ganzen Papierkram vom ALG1 auch nicht.
spitzi
ss ist geplant und natürlich werde ich mich neu bewerben, sollten sie meinen vertrag dann nicht trotz ss unbefristet verlängern. aber jeder weiß, dass einem die halben stellen mit kindern nicht zufliegen und schon gar nicht zeitgenau.von daher möchte ich nur wissen, was mir sonst zusteht.
spitzi
und wenn ich vor der geburt schon 50% gearbeitet habe dann sind das aber für mich 100%, also 65% vom nettolohn? danke und gruß
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