Mitglied inaktiv
Wenn man Alg2 beantragt, bekommt man dann auch den Kinderzuschlag oder schliesst das eine das andere aus? Ich gehe nach dem MUSCHU im Oktober in die Elternzeit und muss dann Alg2 beantragen. Vielen DANK! die Erna
Hallo, Berechtigte sind die Eltern bzw. Elternteile, in deren Haushalt die Kinder leben. Für den Anspruch auf Kinderzuschlag werden die unter 18-jährigen Kinder berücksichtigt, für die die berechtigte Person auch Kindergeld erhält. Kinder des Berechtigten, die bei dem anderen Elternteil leben, sind nur bei diesem zu berücksichtigen. Die Eltern müssen über Einkommen oder Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglichen würde, ohne Arbeitslosengeld II auszukommen, wenn sie keine Kinder hätten. Genauer gesagt: Sie müssen über so viel Geld verfügen, dass ihr eigener Bedarf an Arbeitslosengeld II (Lebensunterhalt der Eltern und ihre Wohnkosten) gedeckt ist. Die Höhe dieser sog. Mindesteinkommensgrenze ist je nach Einzelfall (vor allem wegen der unterschiedlichen Mieten) unterschiedlich hoch. gruß, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader! Nachdem mir ja die Arge mitgeteilt hat, dass ich und mein Kind ab 1.4.09 keinen Anspruch auf Alg2 mehr hätte stellt sich nun die Frage für mich: Kann ich dann den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und welche Vorraussetzungen müssen dazu erfüllt werden? Wie hoch liegt die "Vermögens-Freigrenze"? Das ist ja die Begrü ...
Hallo, Wir haben zwei Kinder (12 & 5 Jahre alt). Aktuell ist mein Mann Alleinverdiener, und sein Bruttogehalt liegt bei 1800€ monatlich (Netto ca. 1500€). Wir beziehen Wohngeld (548€) und Kinderzuschlag (497€). Da ich auch gerne in Teilzeit arbeiten möchte. Würde ich gerne erfahren, ob wir noch Kinderzuschlag berechtigt wären, falls ich ...
Hallo Ich habe Frage über Ablehnung Kinderzuschlag… Mein Mann angefangen Arbeit am März, am April wir haben Antrag auf Kinderzulage gemacht… nach 7 Wochen gekommen Ablehnung wegen zu niedriger Einkommen… Bewilligungszeitraum von Oktober bis März, aber Gehalt von März haben nicht berechnet weil wie steht in Brief erst in April war ausgezahlt… ich ...
Hallo. Und zwar habe ich im Oktober einen Antrag für Kinderzuschlag gestellt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung dass, das anzurechnende Einkommen im Monat der Antragsstellung den Gesamtkinderzuschlag übersteigt. Die Berechnungsgrundlage war dabei, aber da sehe ich nicht durch. Lohnt sich da ein Widerspruch einzureichen und wenn ja mit wel ...
Hallo, Vielen Dank das Sie so viele Fragen beantworten. Ich bin verheiratet hab 2 Kinder (6J und 4J) und bin zu Zeit in der 20 SSW. Ich geh zur Zeit voll arbeiten (Anstellungsverhältnis) und wir beziehen dazu noch Wohngeld und Kinderzuschlag. Mein Mann arbeitet nicht und kümmert sich um Haushalt etc. Ich würde gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen um ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können etwas Licht ins dunkle bringen. Ich habe mit mein Mann 1 gemeinsames Kind und ich habe 1 Kind aus erster Ehe. Habe im August letztes Jahr geheiratet , dort ist dann auch der Unterhaltsvorschuss für die Große weg gefallen (Kindesvater geht nicht arbeiten) , musste dort auch ein Antrag auf Kinderzuschla ...
Hallo Frau Bader, Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen? Viele Grüße Donald
Liebe Frau Bader, wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wird ein Jahr lang in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Ich habe zurzeit kein Einkommen. Kann ich weiterhin Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen oder ist das nur möglich wenn mein Mann Erwerbseinkommen hat?
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag. Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren