Frage: Alg1 und Umgang

Hallo Hab mal ne Frage: mein Freund wohnt in einer anderen Stadt und bezieht alg1. Er hat ja nun mal nur 21 Tage "Urlaub". Gibt es da eine Sonderregelung oder Genehmigung für die Geburt? Ich entbinde Mitte februar und mein Freund wollte gerne 2 Wochen am Stück da sein, um mir nach der Geburt zu helfen (nachdem ich Kaiserschnitt bekomme, kann ich auch nicht zu ihm) Wie sieht es mit der Umsetzung des Umgangs aus, also wie kann man das mit dem Amt regeln, da das Baby natürlich noch viel zu klein ist, um allein bei ihm zu sein und er anfangs zu mir muss. Danke

von Sweetmia1 am 28.12.2014, 20:18



Antwort auf: Alg1 und Umgang

Hallo, Einen Anspruch auf Urlaub wie in einem Arbeitsverhältnis kennt das Sozialgesetzbuch für Arbeitslose nicht. Es enthält aber Bestimmungen für den Fall, dass sich ein Arbeitsloser nicht an seinem Wohnort aufhält. Die gesetzlichen Regeln sind hier eindeutig: Die Agentur für Arbeit kann einer Abwesenheit für die Dauer von längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalb eines Kalenderjahres zustimmen. Arbeitslosengeld kann aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche gezahlt werden. Wer länger als sechs Wochen ortsabwesend ist, erhält ab dem ersten Tag kein Arbeitslosengeld mehr. Und für den Umgang bekommt er keine extra Tage freil. Das hat ein AN ja auch nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2014



Antwort auf: Alg1 und Umgang

Wieso zieht er nicht zu Dir, oder Du zu ihm. Da Du nicht Exfreund schreibst gehe ich davon aus ihr seid zusammen. Da sollte er eh schnell Kosten sparen, er wird bald Unterhalt zahlen müssen.

von Sternenschnuppe am 28.12.2014, 21:30



Antwort auf: Alg1 und Umgang

Er kann doch versuchen, für die Zeit nach der Geburt Urlaub zu bekommen, falls das mit den Maßnahmen, die er ev. besucht, in Einklang zu bringen ist. Wie Ihr den Umgang über die Entfernung gestaltet müßt Ihr doch erstmal selber entscheiden - das interessiert das Arbeitsamt doch gar nicht. Wichtig ist ja auch, daß der Freund zügig wieder Arbeit findet um dem Kind und Dir Unterhalt zu zahlen.

von Andrea6 am 28.12.2014, 21:47



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