Mitglied inaktiv
Hallo, habe in Erziehungszeit bei meinen Ag eine Teilzeitbeschaäftigung begonnen. Haben ALG 2 Unterstützung erhalten. Hatte dem Amt mitgeteilt, dass ich TZ arbeiten werde und Ihnen Kopie vom Vertrag geschickt und gedragt, was sie noch brauchen, weil ich jeden Monat unterschiedliche Stunden arbeite. HAbe nie eine Antwort bekommen, ist mir auch im Streß mit BAby und Arbeit nicht weiter aufgefallen. Jetzt hat mein Ag Post vom Amt bekommen, wegen SV-Meldung eines Arbeitsbeginnes. Jetzt habe ich den Brief von meiner Chefin bekommen und soll das klären. Nun fällt mir natürlich alles wie Schuppen von den Augen. Ich hätte bestimmt monatlich melden müssen, was ich verdient habe. Was soll ich jetzt tun, habe Angst vor einer Betrugsanzeige oder so. Wollte jetzt dem Amt meinen monatlichen Verdient mitteilen mit Lohnzettel und Kontoauszug. Ich muß garantiert alles zurückzahlen. Großen Fragezeichen? Vielen Dank
Hallo, ob und wieviel Sie zurückzahlen müssen kann ich auf die Ferne nicht sagen. Eine Betrugsanzeige bekommen Sie, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig den Eindruck erwecken, widerrechtliche Zahlung erhalten zu wollen. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ist es rechtlich möglich während dem Bezug vom Alg 2 (Hartz-IV) in Elternzeit zu gehen? Ich bedanke mich vorab und verbleibe Müslüm
Mit Elternzeit meine ich, dass ich in dieser Zeit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehe, bzw. nicht an irgendwelche Maßnahmen teilnehmen muss. Ob es zu rechtlich möglich ist.
Sehr geehrte Frau Bader, Derzeit wird mein Elterngeld berechnet für mein im April 2018 geborenes Kind. Da ich im Jahr 2017 freiberuflich gearbeitet habe wird das Einkommen aus dem Kalenderjahr 2017 berechnet. Zurzeit lebe ich von ALG 2, bekomme ich trotzdem einen Freibetrag von 300 Euro oder wird auch dieser als Einkommen, trotz Erwerbstätig ...
Hallo Frau Bader, direkt nach meiner Ausbildung habe ich seit dem 1.7.17 direkt ALG 1 erhalten wurde jedoch 6 Wochen vor der Geburt meines Kindes auf ALG 2 versetzt. ich habe von meiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld erhalten als ich noch ALG 1 erhielt. Darf das Jobcenter das Mutterschaftsgeld jetzt auf mein ALG 2 anrechnen ? Was darf das Jo ...
Guten Abend Frau Bader, Ich habe vor kurzem erfahren das ich schwanger bin und der voraussichtlich Termin Anfang Juli sei was bedeutet, dass mein Mutterschutz am 28. Mai 2019 beginnt. Leider bin ich zur Zeit arbeitslos und würde bis Februar 2019 ALG 1 beziehen (falls ich bis dahin keine Stelle bekomme). Das bedeutet auch, dass ich für 3 Monate ...
Hallo, Ich habe eine Frage und zwar : was darf das Jugendamt und was darf es nicht? Ich beziehe Alg 2, darf mir aufgrund dessen das Kind weg genommen werden? Was muss ich alles dem Jugendamt erzählen und was kann ich für mich behalten, was muss ich denen zeigen, wenn sie in meiner Tür stehen? Mein Partner geht einer Maßnahme nach vom Jobcenter wo ...
Muss ich mein Kind in denn Kindergarten tuen wenn es 3 Jahre alt ist und ich alg 2 bekomme ? Leider habe ich eine Absage für denn Kindergarten im Ort bekommen und da ich kein Auto habe ist es schwer einen anderen Kindergarten zu erreichen
Sehr geehrte Frau Bauer, Ich habe eine Frage und hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich bin alleinerziehend Mutter einer 2 jährigen Tochter. Vor und während meiner SS habe ich die letzten 13 Jahre als Arzthelferin in einer Praxis gearbeitet. Ich habe damals eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt, die ich aber jetz auf 3 Jahre verlängert habe. D ...
Hallo, Meine Bekannte möchte gerne ihre Wohnung ausmisten und diverse Dinge verkaufen, um Rechnungen zu begleichen usw. Da sie aber auf Alg 2 Bezug ist, habe ich sie erstmal davor gewarnt, dass es als Einkommen angerechnet werden könnte. Sie meine aber, dass es sich bei einem Verkauf einer bereits in ihrem Besitz befindlichen Violine (300) ode ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: In Oktober 2021 ist meine Tochter geboren. Erstmals hatte ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese habe ich aber um noch ein Jahr verlängert -also bis Oktober 2023. Jetzt bin ich aber in zwischenzeit wieder schwanger von unser 2. Kind und muss mein Arbeitgeber noch da drüber noch informieren. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung