Limaswa
Liebe Frau Bader, Ich bin Mutter einer Tochter und seit 10 Jahren in einem Angestelltenverhältnis. Ich möchte dieses gerne kündigen , jedoch nur mit der Möglichkeit, dass ich 67 % meines alten Gehaltes als alg 1 erhalte. Hier mein Hintergrund: Ab dem 6.4.2021 in Beschäftigungsverbot. Davor 8 Jahre durchgängig im Arbeitsverhältnis gewesen. 30.10.2021 Geburt meiner Tochter. Dann bis zum 30.4.2023 in Elternzeit. Ab 1.5.2023 wieder Arbeitsverhältnis aufgenommen. Allerdings 3h weniger Wochenstunden. Ich habe zudem noch 50 Urlaubstage. Wie ist nun die Rechtslage? Das Beschäftigungsverbot wird ja im Prinzip in die Berechnung miteinbezogen oder? Liebe Grüße Lima
Hallo, Sie werden eine Sperre bekommen, auch mit Aufhebungsvertrag (wenn dieser nicht auf eine vermiedene AG-Kündigung beruht). Liebe Grüße NB
Lena_1922
Wenn du kündigst, bekommst du erstmal eine Sperre von 12 Wochen.
Neverland
Mit den Infos wird es eine Sperre geben. Also erst was neues suchen. Dann kündigen.
Succero
Mal ganz abgesehen von der Sperre wirst du sowieso fiktiv berechnet. Es wird also nicht dein Gehalt zugrunde gelegt solange du nicht 150 Tage wieder gearbeitet hast: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-152_ba032415.pdf Das kann besser, aber auch schlechter für dich sein. Deine Elternzeit ist Anwartschaftszeit. Bezüglich BV: ja, du standst ja in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Limaswa
Ich würde einen Aufhebungsvertrag machen. Die elternzeit gilt doch als Anwartschaft und wenn ich davor im Beschäftigungsverbot war und davor eben nahtlos durchgehend berufstätig werden doch die letzten 2 Jahre als Bemessungsgrundlage genommen, oder nicht? Da komme ich doch auf 150 Tage wenn das Beschäftigungsverbot mitgerechnet werden kann...
Succero
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch mit einem Aufhebungsvertrag hast du grundsätzlich die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.
Neverland
Auch mit Aufhebungsvertrag wird es eibe Sperre geben. Sollte der AG dir kündigen, kann auch das Probleme geben. Es bleibt dabei, erst etwas neure suchen, dann kündigen. Oder willst du gar nicht arbeiten bzw kannst es nicht? Dann gibt es erst recht keinen Anspruch auf ALG1.
MamaausM2
Wenn du selber kümdigst, bekommst du eine Sperrzeit beim Arbeitsamt für 12 Wochen. Dann werden auch keine Beiträge zur Krankenversicherung usw bezahlt. Das musst du auch bedenken.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes