ilja76
Guten Tag! Meine Angelegenheit ist etwas kompliziert. Ich bin noch 1 1/2 Jahre in Elternzeit. Als ich nach einem Jahr Elternzeit wieder bei meinem alten Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten wollte, hat dieser meinem Wunsch aus betriebswirtschaftlichen Gründen widersprochen. Ich habe mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und bekomme noch bis Juni Alg 1. Jetzt bin ich ungeplant wieder schwanger. Von dem Vater lebe ich getrennt. Mein Frauenarzt sagt,dass ich eigentlich arbeitsunfähig bin. Aufgrund des Alg 1 habe ich mir aber keine Bescheinigung ausstellen lassen. Was passiert nun, wenn mein Alg 1 im Juni ausläuft und mein Gynäkologe mich dann arbeitsunfähig schreibt? Bekomme ich dann bis zum Mutterschutz Geld von der Krankenkasse? Und wie berechnet sich dann das Elterngeld für mein 2. Kind? Vielen Dank für Ihre Hilfe?
Hallo, eigentlich müssen Sie der Argentur f Arbeit Mitteilung machne - dann haben Sie aber das Problem, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen, das AA wird dann nicht mehr zahlen wollen. Ein Problem ist auch, wenn man Sie zu einer Weierbildungsmaßnahme schickt. Nach Beendigung des ArbGeld I bleibt nur H IV Sinvoll ist es, am Tag vor dem neuen Mutterschutz die 1. EZ vorzeitig zu beenden, dann bekommen Sie wieder MG von KK und AG Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Der Arzt kann Dich krankschreiben. Was machst Du wenn sie Dir morgen eine Maßnahme anbieten ? Nach dem Arbeitslosengeld wirst Du H4 beantragen müssen. Elterngeld werden 300€ sein, die jedoch voll als Einkommen gezählt werden bei H4. Du hast es ja nicht erarbeitet. Ab Geburt ist der Vater des Kindes finanziell für Euch zuständig, auch wenn getrennt. Er muss nachweisen was er verdient etc. Dem Kind Kindesunterhalt Die Betreuungsunterhalt
ilja76
Aber was bedeutet das jetzt? Zahlt die KK bei Arbeitsunfähig aufgrund der Schwangerschaft jetzt nichts aufgrund des Alg 1 Bezugs? Bekomme ich jetzt nur 300 Euro Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld? Berechnet sich der Betrag denn nicht nach dem, was das Arbeitsamt und die KK mir in den letzten 12 Monaten gezahlt hat? Harz4 beantragen will ich nicht. Ubd ich will auf jeden Fall nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen.
Sternenschnuppe
Du hast keinen Lohn, nur Lohnersatz. Das ist fürs Elterngeld eine Nullrunde. Daher wird es der Mindestsatz. Wovon willst Du leben ?
SumSum076
Schwanger oder nicht, hat man am Ende des ALG1 noch keine Arbeit, bleibt nur noch ergänzendes H4. Das bekommt man dann auch, wenn man schwanger ist. Was du machen kannst, ist die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz unterbrechen. Dann bekommst du das volle MuSchu-Geld. Elterngeld wird der Mindestsatz, der bei weiterem H4 angerechnet würde. Gruß Sabine
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