Meliii007
Liebe Frau Bader, ich bin aktuell im BV mit voraussichtlichem ET Ende Februar 24. ich bin im öffentlichen Dienst und der aktuelle Tarifabschluss der Länder betrifft mich. Nun kam raus dass es Sonderzahlungen geben wird, bestimmt erst nächstes Jahr und wahrscheinlich gestaffelt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung befinde ich mich also entweder im Mutterschutz oder in Elternzeit mit Elterngeldbezug. Meine Fragen: Stehen mir die Sonderzahlungen zu? Werden die Zahlungen auf das Elterngeld angerechnet, sodass ich am Ende weniger Elterngeld bekomme? Danke vorab für Ihre Einschätzung und Rückmeldung. Viele Grüße, Meliii007
Hallo, im Mutterschutz ja, in der EZ kommt es auf die Voraussetzungen an. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Meine Sichtweise (ohne Anspruch auf Richtigkeit): - im MS bekommst du eine Sonderzahlung, da dein ganz normaler Arbeitsvertrag besteht - Einmalzahlungen werden zur Berechnung des EG nicht mit einbezogen - in EZ ruht dein Vertrag, daher auch kein Anspruch auf Sonderzahlung, außer im Vertrag steht etwas anderes. Freiwillig kann der AG natürlich zahlen - Einkommen wird aufs EG angerechnet, aber es gibt Grenzen
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