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Hallo! Mein erster Erz.url. endete am 03.04.02. Am 08.03. habe ich zum zweiten Mal entbunden, und die Muschufrist ging bis zum 03.05.. Nun hatte ich massive Probleme, meinem AG klar zu machen, dass mir für die Zeit vom 04.04 bis 03.05. der AG-Zuschuss zum Muschugeld zusteht. Nach langem hin und her wurde mir nun ein Zuschuss gezahlt. Allerdings recht wenig. Grundlage hierfür ist ja das Entgelt von vor der ersten Muschufrist (11/1998-01/1999). Damals hatte ich noch Steuerklasse 4. Nun denke ich, dass man bei der Berechnung des zweiten Zuschusses zwar das richtige Entgelt als Grundlage genommen hat, aber den Netto-Zuschuss nach der neuen Steuerklasse (5 seit 03/1999) berechnet hat. Ist das so o.k.??? Gruss, Sonja & Marc
Liebe Sonja, bitte allgemeiner fragen (s. Hinweise) Gruß, NB
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