Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nach einer Kündigung in der Probezeit aufgrund der Schwangerschaft (die ja nun mal unwirksam ist) wurde mir vom AG ein Freistellungsauftrag mit Lohnfortzahlung bis zum Ende des Mutterschutzes angeboten. Dieser Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben. Vertraglich ist festgelegt, dass das Gehalt zum 30. eines jeden Monats bargeldlos gezahlt wird. Das 1. Gehalt für September (als die Schwangerschaft noch nicht bekannt war) wurde am 28. 9. auf meinem Konto gebucht, das Gehalt für Oktober wurde erst überwiesen, nachdem ich am 28.10. vom AG aufgefordert wurde, eine (erneute) Schwangerschaftsbescheinigung vorzulegen, überwiesen wurde dann nach Vorlage der Schwangerschaftsbescheinigung am 01.11., entsprechend später war das Geld dann auf meinem Konto. Bis gestern ist nichts bei mir eingegangen, keine Reaktion des AG (z. B. Aufforderung einer erneuten Schwangerschaftsbescheinigung (wäre das überhaupt rechtens?)) und aber auch keine Buchung auf dem Konto. Erwartet der AG jetzt am Endes jedes Monats eine Schwangerschaftsbescheinigung, die ich unaufgefordert vorlegen soll? Wobei das niemals und in keinem Wort erwähnt wurde... ??? Und vorallem, was ist jetzt wann und wie von mir zu tun? Viele Grüße Maria
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Stell's mal hier ein: http://www.arbeitsrecht.de/wbb2/board.php?sid=7d3825fa008a9eb312e953a608c1f3e4&page=1
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