Elli030388
Hallo alle zusammen, meine 2-jährige Elternzeit endet im Oktober d. J. Ab 01.11. muss ich wieder beginnen zu arbeiten. Das nach der EZ mein alter Arbeitsvertrag auflebt ist mir klar. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass mein AG mir nach der Elternzeit kündigen möchte, weil er für mich keinen Bedarf sieht. Er möchte mich halt zu den üblichen Vertragskond. 3 Monate zum Quartalsende kündigen. Dies wäre, dann eh erst der 31. März nächsten Jahres. Welche Rechte habe ich? Muss ich die Kündigung so hinnehmen und er zahlt mir bis zum Ende den Gehalt oder habe ich eine Chance meinen Arbeitsplatz zu behalten? Ich habe ihm mehrfach mitgeteilt, dass ich wieder kommen werde und meinen Teilzeitwunsch hat er mir natürlich auch ausgeschlagen. Danke für eure Antworten.
Hallo, entscheidend ist, ob das KSchG gilt - das hängt von der Anzahl der AN ab. ich würde ein Jahr verlängern u mir einen TZ-Job bei einem anderen AG suchen, der Sie dann ggf. übernimmt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wichtigste Frage : Könntest Du denn überhaupt Vollzeit arbeiten für die Monate bis zum Kündigungsfristende ?
Mitglied inaktiv
Du hast zwei, eigentlich sogar drei Optionen. 1. Du verlängerst die EZ um ein Jahr bzw besser gesagt bis zum Tag vor dem 3ten Geburtstag Deines Kindes. Bis zu 30 Std innerhalb der EZ darfst Du nämlich arbeiten. Vorteil eben, dir darf nicht gekündigt werden UND der Vollzeitvertrag bleibt weiterhin bestehen. Ob und in wie weit der AG Dir dann eine TZ-Stelle anbieten muss man dann schauen. Wenn der Betrieb mehr wie 15 Mitarbeiter hat dann steht dir eine TZ-Stelle zu, der AG darf dann nur wichtige betriebliche Gründe zur Ablehnung bringen. Ein einfaches, er hat keine TZ-Stelle langt da nicht aus. 2. Mit der Ablehnung deines AG dir einen TZ-Platz zu geben gehst Du zum Arbeitsamt und meldest dich dann arbeitssuchend. Wenn Du mindestens 15 Std und bis zu 30 Std die Woche arbeiten kannst/willst und eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann bekommst du, bis du eine Teilzeitstelle gefunden hast ALG1 in Höhe der Teilzeitstunden. Da der AG dir keine TZ-Stelle geben will oder kann, kann er dir schwerlich verbieten INNERHALB der EZ woanders zu arbeiten, außer es ist ein Konkurrent. 3. Du kannst Vollzeit arbeiten, dann gehst Du nach der EZ ganz normal wieder arbeiten entsprechend deines Arbeitsvertrages. Ob der Chef nun Arbeit hat oder nicht ist nicht dein Ding. Du hast einen Anspruch auf einen Vollzeitvertrag. Kann er das dir nicht bieten oder will er nicht, dann muss er dir kündigen. Und solange dir dein Gehalt zahlen. In dem Falle würde ich dir zudem raten Kündigungsschutzklage einzureichen - kann sonst Probleme mit dem Arbeitsamt geben - und prüfen zu lassen ob es rechtlich überhaupt OK ist. Wenn es soweit kommt, oft wird sich im Vorfeld auch so geeinigt zB über eine Abfindung.
Sternschnuppe 84
Ich war in der gleichen Situation. AG wollte kündigen da meine alte stelle mittlerweile gar nicht mehr in der Form existiert hat und teilzeit wollte er auch nicht. (war eine leitungsstelle die durch die Zusammenlegung von 2 Abteilungen gestrichen wurde da die nun größere Abteilung natürlich auch nur eine Leitung braucht und tz konnte er mit der Begründung auch ablehnen da ich laut Vertrag eben ausdrücklich als Leitung angestellt war und eine tz Leitung keinen Sinn macht). Ich habe dann meine Elternzeit bis zum 3. Geburtstag verlängert und mir eine tz stelle gesucht. Ist ja während der Elternzeit erlaubt, muss der AG zwar zustimmen aber darf er eigentlich nicht einfach so ablehnen. Als meine Elternzeit sich dem Ende geneigt hat wurde ich bei der tz stelle übernommen und hab meine alte stelle gekündigt. Alles Liebe
Elli030388
Danke für eure Antworten. Ich muss die Verlängerung auf das 3. Jahr ja schriftlich einreichen bei ihm - soll ich in diesem Zug auch gleich schriftlich um die Teilzeitstelle einen Antrag bei ihm stellen? Ja wenn es einfacher wäre eine andere Teilzeitstelle zu finden würde ich das genauso machen wie du Sternschnuppe84. Ich hoffe das sich doch noch etwas tut bis dahin.
Sternenschnuppe
Das dritte Jahr meldest Du spätestens 7 Wochen vorher an. Darin bittest Du um eine Teilzeitstelle IN Elteenzeit mit X Stunden ab ( Datum ) und um schriftliche Bestätigung. Beziehungsweise bei Ablehnung um die Begründung. Ersatzweise die Genehmigung in der Elternzeit woanders bis zu 30h / Woche zu arbeiten. Dann ist der AG am Zug. Lehnt er ab und genehmigt die Teilzeit woanders, dann kannst Du mit dem Nachweis der Kinderbetreuung zum Arbeitsamt und ALG1 in Elzernzeit beantragen.
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