Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn mein FA eine Schwangerschaft feststellt, muss ich es gleich dem Arbeitgeber mitteilen oder kann ich da etwas warten. Ist im Moment ungünstig, finde ich jedenfalls, da mein befristeter Vertrag erst am 31.12. um ein Jahr verlängert wurde. Habe mit einem Festvertrag gerechnet, da ich schon 22 Monate da bin. Oder können die mich jetzt mit sofortiger Wirkung entlassen ?? Probezeit gibt es nicht. Sorry, etwas sehr lang.
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Gruß, NB
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