Mitglied inaktiv
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=66534 Also, ich wollte es eigentlich kurz machen :-)) Es ist so, ich arbeite 6 Monate 30 Std. und bekomme 12 Monate 21 Std. bezahlt. Durch diese Änderung bekomme ich 12 Monate "nur" 15 Std. bezahlt. Was natürlich ein großer Unterschied ist. Ich bin z.Z. in Elternzeit und habe dadurch keine Info bekommen das diese Änderung stattfindet und konnte das somit auch nicht rechtzeitig beantragen. Liebe Grüße
Hallo, fraglich ist, ob der AG eine Info-Pflicht hatte. Ich würde das verneinen. Aber schreiben Sie dem AG doch mal und behaupten Sie einfach, dass es so wäre Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Fr. Bader, wenn es nach einer Trennung einmal zum Residenzmodell gekommen ist (sozusagen stillschweigende Übereinkunft; ohne JA / Gericht), welche Chancen hätte der KV, dies, z.B. nach ein paar Jahren, plötzlich ändern zu wollen, beispielsweise in ein Wechselmodell? Danke für Ihre Hilfe!
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