Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin z.Z. in Elternzeit. Ich wollte im Oktober wieder mein Dienst aufnehmen. Mein AG hat seit 3 Jahren und eigentlich bis zum 31.12.2010 eine Maßnahme zur Arbeitszeitverkürzung mit der ich 6 Std. wöchentlich mehr bezahlt bekommen hätte. Dieses hat er aber von einer Woche auf die andere abgesetzt. Ich bin ja in Elternzeit und habe davon nix gewusst und hatte somit keine Möglichkeit dieses noch schnell zu beantragen. Kann ich dagegen etwas machen? LG
Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Sie hätten einen Antrag stellen können u hätten weniger gearbeitet u 6 Std. mehr als gearbeitet verdient? Und weil Sie in EZ waren, wussten Sie das nicht? Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Fr. Bader, wenn es nach einer Trennung einmal zum Residenzmodell gekommen ist (sozusagen stillschweigende Übereinkunft; ohne JA / Gericht), welche Chancen hätte der KV, dies, z.B. nach ein paar Jahren, plötzlich ändern zu wollen, beispielsweise in ein Wechselmodell? Danke für Ihre Hilfe!
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Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflusse ...
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