Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung einer gerichtlichen Verfügung, wie mache ich das?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderung einer gerichtlichen Verfügung, wie mache ich das?

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Hallo, der Besuchskontakt zwischen meiner Tochter und Ihrem Vater ist gerichtlich festgesetzt worden (auf meinen Antrag hin). Es wurde auf mein Bitten ein Treffpunkt für die jeweilige *Übergabe* ausserhalb unserer Wohnung festgelegt, ich habe triftige Gründe weshalb ich nicht möchte dass der Kindesvater zu uns kommt. Nun sind wir 30 km weiter weg gezogen und es müsste ein neuer Treffpunkt in Nähe des neuen Wohnortes festgelegt werden. Muss ich das beim Gericht extra beantragen, wenn ja, wie und möglichst ohne Riesen-Kosten und Aufwand? An den vorigen Treffpunkt möchte ich nicht mehr fahren weil der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt und entgegen der gerichtlichen Vereinbarung ständig Ferienaufanthalte und häufig Wochenenden absagt - es ist langsam so weit dass ich in Form des Benzingeldes noch draufzahlen muss damit er s e i n e n Verpflichtungen nachkommt. vielen Dank jetzt schon, Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist eine Einigung mit ihm nicht erzielbar? Dann, wenn es im Beschluss so steht, muss der geändert werden. Gruß, NB


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