Mitglied inaktiv
Mein 3-j. Erz.urlaub ist im Juni beendet und ich gehe wieder bei meinem alten AG Vollzeit arbeiten. Für 3 Monate aber nur, da ich wieder schanger bin und im Oktober entbinde. Ich hatte im Erz.urlaub die LSt.-Klasse V, da ja mein Mann in der Zeit Alleinverdiener war. Ich möchte mir ab Juni aber wieder die IV mit einem Freibetrag (Haus)auf meiner LSt-Karte eintragen lassen. Vor meinem letzten Erziehungsurlaub hatte ich die LSt.Klasse I und auch einen Freibetrag (Haus), da ich noch nicht verheiratet war. Stimmt es, daß mein Mutterschaftsgeld-Zuschuß vom Arbeitgeber trotzdem von der LSt.-Klasse V berechnet wird, da Änderungen der LSt.-Klasse vor und anläßlich einer Schutzfrist "betrügerisch" sind (Gerichtsurteil)?!?!?!? Ich kann doch nichts dafür, daß ich jetzt schwanger bin und mein Erziehungsurlaub ausgerechnet vorm Bemessungszeitraum fürs Mutterschaftsgeld endet (letzte 3 Monate vor der Schutzfrist). Eine Rechtsschutzversicherung habe ich.
Liebe Silke, fragen Sie dazu bitte den Steuerberater unseres Forums, Herrn Stamnitz. GRuß, NB
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