Mitglied inaktiv
Hallo Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage an Sie. Ich und mein Freund wollen im November Heiraten. Er ist nicht der Leibliche Vater meiner Tochter. Ich hätte gerne das meine Tochter dann genau wie ich seinen Nachnamen bekommt. Ich weiss das mein Freund meine Tochter adoptieren kann, und das meine Tochter dann automatisch den Nachnamen meines Freundes bekommt. Der Leibliche Vater muss sein Einverständnis dafür geben, und es fallen dann natürlich auch vom Leiblichen Vater die Unterhaltszahlungen weg. Muss der Leibliche Vater auch sein Einverständnis geben, wenn es nur eine Namensgebung ist? (Ich weiss das der Leibliche Vater nie im Leben sein Ok geben wird, damit mein Freund sie Adoptieren kann....kümmern tut er sich soweit auch nicht mal hier und da fragen wie es der Kleinen geht, und sie mal von samstag auf sonntag nehmen. Sonntag allerdings gleich früh wieder abgeben..:-( ) Nun aber wollte ich sie Fragen, wie das ist wenn wir Heiraten, und bei meiner Tochter nur eine Namensgebung machen das sie seinen Nachnamen bekommt er sie aber nicht adoptiert. Meine 2te Frage währe, ich habe für meine Tochter das alleinige Sorgerecht. Wenn ich und mein Freund Heiraten, hat er im Falle wenn er sie adoptiert automatisch auch das Sorgerecht, oder nur wenn ich es schriftlich erlaube? Wie ist das mit dem Sorgerecht wenn wir Heiraten und nur eine Namensgebung machen? Ich hoffe das sie mir da weiterhelfen können LG Jessi
Hallo, wessen Nachnamen hat das Kind denn im Moment? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, als ehemals Betroffene versuche ich dir mal zu antworten: - zur Namensänderung brauchst du das alleinige Sorgerecht. Wenn du das nicht hast, muss der leibl. Vater zustimmen. - zur Adoption muss der leibl. Vater IMMER zustimmen. - eine Heirat ändern nichts an der Sorgeberechtigung des leibl. Vaters. - eine Heirat hat aber IMMER zur Folge, dass man keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommt. Und zwar ab dem Tag der Eheschließung. - dein alleiniges Sorgerecht bleibt bei einer Heirat somit bestehen. Im Gegenteil du KANNST es NUR mit dem leibl. Vater teilen, nicht mit "irgendwem" der dir geeignet erscheint. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. VlG Annette
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