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Hallo Frau Bader, mein Ex-Freund beabsichtigt seine Stieftochter zu adoptieren, jetzt wurde vor Abschluss der Adoption, uns massiv der Unterhalt für meine zwei Kinder gekürzt. Seine derzeitige Unterhaltsleistungen entsprechen noch nicht einmal dem Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle. Begründung ist, der Kindestvater muss jetzt auch für das "adoptierte Kind" Unterhalt leisten. Ist das rechtlich erlaubt? Wie sollte ich jetzt vorgehen? Nach Beendigung der Adoption könnte ich seine Entscheidung noch nachvollziehen aber nicht vorher. Durch die eigenständige Kürzung fehlen uns für meine zwei Kinder (3 und 6 Jahre) fast 400 Euro/Mon. Danke jetzt schon für kommende Antworten. LG Lena
Hallo, nach der Adoption ja, davor nein Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag Frau Bader, der Vater meiner Kinder zahlt 100% der Düsseldorfer Tabelle. Er wurde auf 115% ausgerechnet. Nun wird er heiraten und seine Frau möchte ein Kind adoptieren (sie kann keine eigenen bekommen) Kann es nun sein, dass er für unsere beiden Kinder keinen Unterhalt mehr zahlen muss? Danke und freundliche Grüße
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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag. Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße
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