Fischstäbchen
Hallo Fr. Bader, Wie ist das mit dem Jahresurlaub des Vaters, wenn dieser nach Geburt 1 Monat EZ nimmt und später nochmal 1 Monat? Natürlich entsprechend den Lebensmonaten. Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass ihm dann für 2 Monate der Urlaubsanspruch über je 1/12 gekürzt wird. Nun entspricht aber keiner der EZ-Monate einem ganzen Kalendermonat (vorauss. ET 9.1.). Bleibt dem Vater somit doch der komplette Jahresurlaub erhalten? Vielen Dank!
Hallo, berücksichtigt wird es, wenn man den kompletten Urlaub in EZ war - dann müsste das Kind also am Anfang o Ende des Monats geboren sein. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Ja, der Urlaub bleibt erhalten, solange das Kind nicht zufällig am Monatsersten geboren wird oder man mind 2 Monate am Stück nimmt.
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