Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abstand von Kind 1 und Kind 2 für volles Elterngeld

Frage: Abstand von Kind 1 und Kind 2 für volles Elterngeld

Sandra1998

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Hallo, ich habe am 05.08.23 entbunden und würde gerne wissen wann ich wieder schwanger werden müsste, um das gleiche Elterngeld zu erhalten. Und wann ich meine Elternzeit beenden müsste. Würde ich dann die gleichen Mutterschutzleistungen bekommen wie jetzt und auch das gleiche Elterngeld? Kann ich da dann wieder entscheiden ob ich das Basis nehme oder auf Plus aufteile? Ich habe Mutterschutzleistungen bezogen und war bis 12.10.2023 im Mutterschutz. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und beziehe bis 04.05.2025 (21 LM) Elterngeld Plus. Danke schonmal! :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zwischen den Kindern können Sie bis zu vierzehn Lebensmonate für das erste Kind während des Bezuges von Elterngeld ausklammern und die sechs Wochen für das zweite Kind. Wenn Sie das genau hinbekommen, bekommen Sie das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind. Liebe Grüße NB


Suomi

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Das zweite Kind sollte ungefähr kommen, wenn das erste Kind 14 Monate alt ist. Du müsstest also jetzt dann schwanger werden. Jeder Monat, den das zweite Kind später kommt, zählt dann mit 0€ in die Berechnung der neuen EGs. Du könntest dann auch die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz hin beenden und würdest das volle Mutterschutzgeld bekommen.


Neverland

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Da du EG plus beziehst werden 14 Monate und nicht 12 Monate ausgeklammert. Zuzüglich denen mit Mutterschutz. Dein Mutterschutz muss also spätestens dann beginnen, wenn das ältere Kind 14 Monate alt ist. Dann gibt es EG 1 zu 1. Sonst sinkt das nächste EG. Wie viel EG es dann ging hängt davon ab wie viel später das nächste Kind kommt und ob du in der EZ arbeitest. Laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, so gibt es volles Mutterschaftsgeld.


User-1722183313

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Die EG-Monate kannst du in Basis oder Plus nehmen, der auch aufteilen.


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