Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abstand von Kind 1 und Kind 2 für volles Elterngeld

Frage: Abstand von Kind 1 und Kind 2 für volles Elterngeld

Sandra1998

Beitrag melden

Hallo, ich habe am 05.08.23 entbunden und würde gerne wissen wann ich wieder schwanger werden müsste, um das gleiche Elterngeld zu erhalten. Und wann ich meine Elternzeit beenden müsste. Würde ich dann die gleichen Mutterschutzleistungen bekommen wie jetzt und auch das gleiche Elterngeld? Kann ich da dann wieder entscheiden ob ich das Basis nehme oder auf Plus aufteile? Ich habe Mutterschutzleistungen bezogen und war bis 12.10.2023 im Mutterschutz. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und beziehe bis 04.05.2025 (21 LM) Elterngeld Plus. Danke schonmal! :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zwischen den Kindern können Sie bis zu vierzehn Lebensmonate für das erste Kind während des Bezuges von Elterngeld ausklammern und die sechs Wochen für das zweite Kind. Wenn Sie das genau hinbekommen, bekommen Sie das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Das zweite Kind sollte ungefähr kommen, wenn das erste Kind 14 Monate alt ist. Du müsstest also jetzt dann schwanger werden. Jeder Monat, den das zweite Kind später kommt, zählt dann mit 0€ in die Berechnung der neuen EGs. Du könntest dann auch die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz hin beenden und würdest das volle Mutterschutzgeld bekommen.


Neverland

Beitrag melden

Da du EG plus beziehst werden 14 Monate und nicht 12 Monate ausgeklammert. Zuzüglich denen mit Mutterschutz. Dein Mutterschutz muss also spätestens dann beginnen, wenn das ältere Kind 14 Monate alt ist. Dann gibt es EG 1 zu 1. Sonst sinkt das nächste EG. Wie viel EG es dann ging hängt davon ab wie viel später das nächste Kind kommt und ob du in der EZ arbeitest. Laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, so gibt es volles Mutterschaftsgeld.


User-1722183313

Beitrag melden

Die EG-Monate kannst du in Basis oder Plus nehmen, der auch aufteilen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...