Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Absicherung von Abgründen im Garten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Absicherung von Abgründen im Garten

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Guten Tag, wir wohnen in einem 2-Familienhaus mit Gartennutzung zur Miete. Leider gibt es in diesem Garten einen nicht abgesicherten Schacht mit ca. 1,6 m Tiefe zur Souterrain-Whg. (= der Balkon der Whg.), so dass wir den Garten bisher nicht nutzen konnten (unsere Kinder sin 1 + 3 J.). Die Frage nun: ist der Vermieter verpflichtet, diesen Schacht abzusichern, so dass keine Unfallgefahr mehr davon ausgeht? Danke und Gruß, Marie V.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn etwas passiert, hat der Vermieter seine Verkehrssicherungspflichten verletzt und haftet. Gruß, NB


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