Jenny.Lian
Liebe Frau Bader, mein ET wäre der 14.9.2016. Ich habe bereits ein Kind geboren 3.7.14. Ich hatte bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Und somit hätte ich am 04.07.16 wieder auf Arbeit erscheinen müssen Jedoch habe ich von meinem Frauenarzt eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt bekommen aufgrund vorzeitige Wehen. Ich wurde bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Die AUs habe ich meiner Arbeitgeberin auch fristgerecht zukommen lassen. Jetzt zur meiner Frage: Müsste ich nicht einmal meinen vollen Gehalt von meiner Chefin überwiesen bekommen ? Ich hatte auf meinem Konto eine Buchung vom 240 Euro mit Bemerkung Abschlagszahlung Juli 2016? Was bedeutet das ? Ich würde eigentlich 1200 Euro Gehalt bekommen ? Bekomme ich den Rest noch gezahlt ? Vielen Dank ?
Hallo, Sie bekommen 6 Wochen vollen Lohn und dann KG von der KK: Klären Sie das mit dem AG Liebe GRüße NB
Sternenschnuppe
Du hättest am 3.7. zur Arbeit gemusst. Die Summe ist auf jeden Fall zu gering. Rufe an und frage nach. Auch eine Abrechnung musst Du bekommen.
Jenny.Lian
Der 3.7. Wäre ein Sonntag gewesen. Da hat die Praxis geschlossen und iCh hatte eine AU vom 01.7.
Sternenschnuppe
Dann passt das ja alles :-) Wie gesagt ruf an, hier weiß ja keiner wie die bei Euch abrechnen. Zustehen tut Dir der Lohn ab 03.07.
Mitglied inaktiv
Hängt das evtl mit dem Mutterschutz zusammen? Abschlagszahlung hört sich für mich so an als wenn das erst einmal ein Teil wäre, weil warum auch immer der komplette Betrag nicht gezahlt wird. Evtl weil es noch nicht feststeht wie viel genau. Damit Du nicht komplett ohne Geld da stehst bis zur Klärung gab es eben den Teilbetrag. Zumal es ja eh verwunderlich ist, das Du jetzt schon für Juli das Geld auf dem Konto hast. Oder bekommt ihr das immer so früh? Die meisten Leute bekommen ja erst frühstens Anfang bis Mitte August das Gehalt für Juli auf ihr Konto. Zudem, Du müsstest ja dem AG jetzt die Meldung zum Mutterschutz abgeben, dann das direkt klären warum und weshalb. Volles Gehalt kann es aber IMO nicht geben, weil du ja frühstens eine AU haben darfst ab dem 2ten Geburtstag Deines Kindes - das wäre dann der erste Arbeitstag gewesen. Und da ich zweifel das Du am Wochenende arbeitest, wäre das eben Montag gewesen und nicht Freitag. Mindestens der Tag würde also eh rausfallen. Bliebe die Frage wann Dein Mutterschutz beginnt, so rein über den Kopf gerechnet müsste der ja diese Woche - und damit eben noch im Juli - begonnen haben. Und dann zahlt der AG ja nur seinen Anteil, der von der KK bekommst du von der KK selbst.
Jenny.Lian
Erstmal Danke für die antworten bisher. Mein Muterschutz beginnt am 03.8. Danke für euer Kopf zerbrechen :-)
Ähnliche Fragen
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita